Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung

Treibhausgasneutralität Verwaltung

Dokumentinformationen

Autor

Dr. Burkhard Huckestein

instructor/editor Dr. Burkhard Huckestein (I 1.4)
Schule

Umweltbundesamt

Fachrichtung Umweltwissenschaften/Umweltmanagement
Unternehmen

le-tex publishing services GmbH

Ort Dessau-Roßlau
Dokumenttyp Handbuch/Leitfaden
Sprache German
Format | PDF
Größe 11.88 MB

Zusammenfassung

I.Glaubwürdigkeit im Klimaschutz Die Vorbildrolle der öffentlichen Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung muss im Kampf gegen die Klimakatastrophe eine Vorbildfunktion einnehmen und ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Bürgern und Wirtschaft stärken. Das Erreichen der Treibhausgasneutralität ist dabei essentiell. Nur durch konsequenten Klimaschutz und transparente Maßnahmen kann das Vertrauen in die Institutionen gesichert werden, die den Rahmen für einen nachhaltigen Lebensstil setzen. Die Treibhausgasneutralität darf nicht als Grünfärberei missverstanden werden, sondern erfordert messbare Erfolge bei der Vermeidung und Reduktion von Emissionen.

1. Notwendigkeit der Glaubwürdigkeit im Klimaschutz

Die öffentliche Verwaltung hat eine zentrale Rolle im Klimaschutz, da sie den Ordnungsrahmen der Gesellschaft gestaltet und die Bedingungen für ein stabiles und lebenswertes Gemeinwesen schafft. Das Erreichen der klimapolitischen Ziele, insbesondere die Abwendung der Klimakatastrophe und die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs, erfordert eine umfassende Anpassung von Konsummustern und Produktionsstrukturen. Dieser Übergang zu einem nachhaltigen Lebensstil wird nur von der Mehrheit der Bevölkerung getragen, wenn Vertrauen in die Institutionen besteht, die den rechtlichen Rahmen setzen. Daher ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass die öffentliche Verwaltung ihre eigenen Handlungen an den Maßstäben ausrichtet, die sie von Bürgern und Unternehmen fordert. Die Vorbildfunktion der Verwaltung im Klimaschutz ist daher von entscheidender Bedeutung für das Gelingen der notwendigen Transformation.

2. Treibhausgasneutralität Vermeidung von Grünfärberei

Verwaltungen, die sich als treibhausgasneutral bezeichnen, müssen sich dem Verdacht der Grünfärberei stellen. Auch eine treibhausgasneutrale Verwaltung emittiert weiterhin Treibhausgase, die oft durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich wird von vielen Menschen kritisch gesehen und mit Ablasshandel assoziiert. Initiativen aus klimaschädlichen Branchen haben den Ansatz der Treibhausgasneutralität zusätzlich in Verruf gebracht. Um die Glaubwürdigkeit zu gewährleisten, muss die Treibhausgasneutralität durch messbare Reduktionen der Emissionen und transparente Klimaschutzmaßnahmen belegt werden. Das bedeutet, dass die öffentliche Verwaltung ihre Klimaschutzbemühungen nachweislich und transparent gestaltet, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und als Vorbild im Klimaschutz zu fungieren.

3. Die Bedeutung der Vorbildfunktion für die öffentliche Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung hat die Verantwortung, Klimaschutz nicht nur zu fordern, sondern auch selbst vorzuleben. Nur wenn die öffentliche Verwaltung konsequent ihre eigenen Treibhausgasemissionen reduziert und transparent darüber berichtet, kann sie ihre Glaubwürdigkeit stärken und die notwendige Akzeptanz für die Klimaschutzmaßnahmen in der Gesellschaft fördern. Die aktive Unterstützung der obersten Leitungsebene, die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten und eine klare Kommunikation der Ziele und Maßnahmen sind essentiell für die erfolgreiche Umsetzung der Vorbildfunktion. Die öffentliche Verwaltung muss zeigen, dass sie selbst den Klimaschutz ernst nimmt und glaubwürdig handelt, um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen und als glaubwürdiger Partner im Kampf gegen den Klimawandel zu agieren. Die Treibhausgasneutralität ist hierbei nicht nur ein Ziel, sondern ein Ausdruck dieser Vorbildfunktion.

II.Etappen zur Treibhausgasneutralen Verwaltung

Der Weg zur Treibhausgasneutralität ist ein Prozess mit mehreren Etappen: Verankerung der Verantwortung in der Leitung, Definition von Systemgrenzen und der Treibhausgasbilanzierung, Festlegung anspruchsvoller und überprüfbarer Klimaschutz-Ziele, Planung und Durchführung von Maßnahmen, Kompensation unvermeidbarer Emissionen, interne und externe Kommunikation, Durchführung von Audits und kontinuierliches Nachsteuern der Aktivitäten. Jede Verwaltung muss ihr eigenes Tempo und ihre Strategie finden.

1. Verankerung der Verantwortung in der Leitung

Eine erfolgreiche Strategie zur Treibhausgasneutralität beginnt mit der aktiven Unterstützung der obersten Leitungsebene. Nur wenn die Leitung den Umgang mit den eigenen Treibhausgasemissionen als wichtig erachtet, kann das Ziel der Vermeidung, Reduktion und Kompensation von Emissionen langfristig durchgesetzt werden. Die Unterstützung manifestiert sich in einer entschlossenen und glaubwürdigen Kommunikation des Ziels der Treibhausgasneutralität gegenüber Mitarbeitern, Vertragspartnern und der Öffentlichkeit. Zusätzlich ist die ausreichende Ausstattung der zuständigen Organisationseinheiten mit Stellen, Sachmitteln und Budget (z.B. für Fortbildungen, Beratungsprojekte und Kompensationsmaßnahmen) unerlässlich. Eine zusätzliche Belastung ('on top') gefährdet die Durchsetzungsfähigkeit und die Vorbildfunktion der Verwaltung.

2. Definition des Anwendungsbereichs und der Bilanzgrenzen

Für Verwaltungen, die die Treibhausgasneutralität vieler unterschiedlicher Organisationen (Ministerien, Ämter, Schulen etc.) koordinieren müssen, ist die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zentral. Ein federführendes Ressort und eine Organisationseinheit müssen bestimmt und mit der Koordinierung beauftragt werden. Diese Koordinierungsstelle informiert die Leitungen aller beteiligten Institutionen über die damit verbundenen Verpflichtungen und Konsequenzen. Die Definition der System- und Bilanzgrenzen für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen ist essentiell. Die Einhaltung der Anforderungen des Greenhouse Gas Protocols und der ISO 14064-1 ist dabei zu beachten, wobei die öffentliche Verwaltung aufgrund ihrer Vorbildfunktion auch wesentliche Emissionen im Scope 3 einbeziehen sollte. Eine systematische Erfassung aller relevanten Aktivitäten ist notwendig, um eine umfassende, aber nicht übermäßig detaillierte Bilanz zu erstellen.

3. Bilanzierung Ermittlung der Treibhausgasemissionen

Die dritte Etappe umfasst die Ermittlung der Treibhausgasemissionen. Hierfür sind Daten aus verschiedenen Handlungsfeldern notwendig: Gebäude (einschließlich Energieverbrauch und erneuerbare Energien), Fuhrpark (Fahrleistung, Kraftstoffverbrauch, E-Fahrzeuge), Dienstreisen (Anzahl, Entfernung, Verkehrsmittel) und Beschaffung (Material, Herkunft, Gewicht). Die Bilanzierung nach Scope 1 und 2 ist Pflicht, die Einbeziehung von Scope 3 Emissionen wird dringend empfohlen. Methoden wie BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) unterstützen Kommunen bei der Datengewinnung. Die Vermeidung von Doppelzählungen (z.B. Stromverbrauch von E-Fahrzeugen) ist zu beachten. Software kann die Treibhausgasbilanzierung unterstützen, ersetzt aber nicht die sorgfältige Datenerhebung und -prüfung. Die Datenqualität ist entscheidend für die Aussagekraft der Bilanz.

4. Festlegung anspruchsvoller und überprüfbarer Klimaschutzziele

Der Erfolg einer Strategie zur Treibhausgasneutralität hängt von der Definition anspruchsvoller und überprüfbarer Klimaschutzziele ab. Die öffentliche Verwaltung hat die Pflicht, weitreichende Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu setzen. Neben einem Gesamt-Minderungsziel können spezifischere Ziele für einzelne Handlungsfelder (z.B. Fuhrpark, Dienstreisen) definiert werden. Diese Ziele sollten anhand konkreter Kennzahlen messbar und überprüfbar sein. Auch nicht emissionsbezogene Ziele (z.B. Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden) können sinnvoll sein, um die Mitarbeitenden und Partner stärker einzubinden. Beispiele hierfür sind die Vorgaben des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung für die Dienstwagenflotte.

5. Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen

Die fünfte Etappe beinhaltet die Planung und Durchführung konkreter Klimaschutzmaßnahmen. Die Wahl der Maßnahmen hängt von den Zielen, den Aufgaben und den Ausgangsbedingungen der Verwaltung ab. Maßnahmen können nach Handlungsfeldern, zeitlicher Wirksamkeit und Kosten differenziert werden. Bau- und Investitionsmaßnahmen bieten in der Regel das größte Potenzial zur Emissionsminderung. Die Beschaffung und Vergabe von Aufträgen sind wichtige Hebel für den Klimaschutz. Auch Maßnahmen zur Information, Schulung und Verbesserung der Organisation spielen eine wichtige Rolle. Für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen gibt es Beratungsangebote und Förderprogramme (z.B. Bundesförderung für Energieberatung, Kommunalrichtlinie des BMU). Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten ist bei Investitionsentscheidungen unerlässlich.

6. Kompensation unvermeidbarer Emissionen

Die sechste Etappe befasst sich mit der Kompensation unvermeidbarer Treibhausgasemissionen. Der Markt für freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen ist dynamisch und bietet verschiedene Ansätze. Es ist wichtig, auf hohe Qualitätsstandards und Transparenz zu achten, um die tatsächliche Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen zu gewährleisten und Doppelzählungen zu vermeiden. Das UBA bietet hierzu hilfreiche Informationen und Ratgeber an. Die langfristige und dauerhafte Speicherung von CO2 ist entscheidend. Neben der Kompensation durch Klimaschutzprojekte werden auch ökosystembasierte Ansätze und technische Lösungen diskutiert, jedoch auch die damit verbundenen Risiken (z.B. Grundwasserversauerung).

7. Interne und externe Kommunikation

Eine effektive Kommunikation ist entscheidend für den Erfolg der Klimaschutzstrategie. Mitarbeiter müssen über alle relevanten Aspekte und Entwicklungen informiert werden. Die Verwaltung sollte ihre bewährten Kommunikationsinstrumente nutzen (Intranet, E-Mails, usw.), um Informationen klar und verständlich zu vermitteln. Direkte Kommunikation von der Leitungsebene erhöht die Wahrscheinlichkeit der Wahrnehmung. Die Einbindung der Mitarbeiter als aktive Akteure im Klimaschutz ist unerlässlich. Dies fördert das Engagement und trägt zu einer positiven Klima-Kultur in der Verwaltung bei.

8. Durchführung interner Audits

Regelmäßige interne Audits dienen der Überprüfung der Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen. Die Auditplanung sollte sich an den verschiedenen Etappen der Treibhausgasneutralität orientieren. Der Fokus der Audits kann sich je nach Fortschritt der Verwaltung auf verschiedene Aspekte konzentrieren (z.B. Aufbau der Klimaschutzorganisation, Bilanzierung, Ziele und Maßnahmen, Kompensation, Kommunikation). Die Durchführung der Audits und die Auswertung der Ergebnisse benötigen qualifiziertes Personal und geeignete Hilfsmittel (Checklisten, Musterbögen etc.). Die Ergebnisse der Audits dienen als Grundlage für das Nachsteuern der Klimaschutzaktivitäten.

9. Kontinuierliches Nachsteuern und Erfahrungsaustausch

Das Nachsteuern der Klimaschutzaktivitäten ist ein kontinuierlicher Prozess, um auf veränderte Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse zu reagieren. Es ist essentiell, um langfristig die Ziele der Treibhausgasneutralität zu erreichen und die Vorbildfunktion der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Der Prozess betrifft alle Etappen, von der Organisation bis zur Kompensation und Kommunikation. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Verwaltungen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg. Dieser Austausch kann informell oder über Netzwerke und Veranstaltungen erfolgen. Die meisten Länder mit Zielen zur treibhausgasneutralen Verwaltung haben Möglichkeiten für einen solchen Austausch geschaffen.

III. Treibhausgasbilanzierung Ermittlung der Emissionen

Die genaue Treibhausgasbilanzierung ist entscheidend. Methoden wie BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) unterstützen Kommunen. Die Bilanzierung muss Scope 1 und 2 Emissionen umfassen und idealerweise auch wesentliche Scope 3 Emissionen. Datenquellen umfassen Gebäudebetrieb, Fuhrpark (einschließlich Daten zu E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur), Dienstreisen, Beschaffung und Auftragsvergabe. Die Berücksichtigung von Rebound-Effekten (z.B. durch Homeoffice) ist wichtig. Software kann die Bilanzierung unterstützen, ersetzt aber nicht die sorgfältige Datenerfassung und -analyse.

1. Anforderungen an die Treibhausgasbilanzierung

Eine umfassende Treibhausgasbilanzierung ist Grundlage für effektiven Klimaschutz. Die Bilanzierung muss die Emissionen nach Scope 1 und 2 erfassen und idealerweise auch wesentliche Scope 3 Emissionen berücksichtigen. Die Bilanzierung in Organisationen unterscheidet sich von der Erstellung nationaler Treibhausgasinventare nach UNFCCC. Während nationale Inventare auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit für ganze Staaten abzielen, konzentriert sich die Organisationsbilanz auf die eigenen Emissionen. Das Greenhouse Gas Protocol und die ISO 14064-1 liefern wichtige Richtlinien. Die Treibhausgasbilanzierung sollte möglichst umfassend und vollständig, aber nicht zu detailliert sein. Die Prüfung der Wesentlichkeit von Emissionen ist ein wichtiger Aspekt, um den Umfang der Bilanzierung zu definieren.

2. Datenquellen für die Treibhausgasbilanzierung

Die Datenerhebung für die Treibhausgasbilanzierung ist eine Herausforderung und erfordert die Integration von Daten aus verschiedenen Bereichen. Wichtige Datenquellen umfassen: den Gebäudebestand (Energieverbrauch, erneuerbare Energien), den Fuhrpark (Fahrleistung, Kraftstoffverbrauch, E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur), Dienstreisen (Anzahl, Entfernung, Verkehrsmittel), und die Beschaffung und Auftragsvergabe (Materialien, Produkte und Dienstleistungen). Im Bereich Fuhrpark werden Daten zur Fahrleistung und zum Kraftstoffverbrauch, sowie zum Anteil elektrischer Fahrzeuge erfasst. Bei Dienstreisen sind aggregierte Daten zu Anzahl, Dauer und Entfernung nach Verkehrsmitteln notwendig. Die Daten zur Beschaffung sind oft unvollständig, daher ist eine Fokussierung auf wesentliche Güter (z.B. Büropapier, Druckaufträge) zunächst sinnvoll. Eine anonymisierte Analyse der Wohnorte von Beschäftigten kann zur Schätzung der Arbeitswege genutzt werden.

3. Methoden und Hilfsmittel zur Treibhausgasbilanzierung

Zur Unterstützung der Treibhausgasbilanzierung gibt es verschiedene Methoden und Hilfsmittel. Für Kommunen bietet die BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) eine Methodik zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen. Softwarelösungen können die Bilanzierung erleichtern, ersetzen aber nicht die manuelle Datenerhebung und -prüfung. Es ist wichtig, dass die Software an die Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung angepasst ist. Das UBA bietet Rechentools für die Bilanzierung von IKT-Produkten und Videokonferenzen an. Für die Bilanzierung von Flugreisen stehen verschiedene Online-Rechner zur Verfügung, wobei auf transparente Annahmen und die Berücksichtigung von Nicht-CO2-Klimaeffekten zu achten ist. Die Treibhausgasbilanzierung erfordert qualifiziertes Personal, daher sind Fortbildungsmaßnahmen wichtig. Der Austausch mit anderen Verwaltungen ist hilfreich bei der Auswahl geeigneter Software und Fortbildungsanbieter.

IV. Klimaschutzziele Anspruchsvolle und überprüfbare Ziele

Die Festlegung anspruchsvoller und messbarer Klimaschutzziele ist der Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Strategie. Neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen können auch akteurs- und handlungsfeldspezifische Ziele definiert werden (z.B. im Fuhrpark, bei Dienstreisen oder Veranstaltungen). Das Klimaschutzgesetz und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung dienen als Beispiel für vorbildliche Zielsetzungen. Eine Lebenszykluskostenbetrachtung ist bei Investitionen entscheidend.

V. Klimaschutzmaßnahmen Planung und Umsetzung

Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen erfordert eine gründliche Planung und die Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Maßnahmen können nach Handlungsfeldern, zeitlicher Wirksamkeit und Kosten unterschieden werden. Baumaßnahmen bieten hohe Einsparpotenziale. Die Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen ist ebenso wichtig. Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter sind unerlässlich. Beratungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen können unterstützen.

1. Kriterien für die Auswahl von Klimaschutzmaßnahmen

Die Auswahl geeigneter Klimaschutzmaßnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab: den definierten Klimaschutzzielen, den Aufgaben und Ausgangsbedingungen der Verwaltung, der Organisationsstruktur und dem Engagement der Mitarbeiter. Klimaschutzmaßnahmen können nach verschiedenen Kriterien kategorisiert werden, beispielsweise nach Handlungsfeldern, zeitlicher Wirksamkeit (kurz-, mittel-, langfristig) oder Haushaltswirksamkeit (Kosten). Bau- und Investitionsmaßnahmen bieten in der Regel das größte Potenzial zur Minderung von Treibhausgasemissionen. Auch Beschaffungs- und Vergabeprozesse können wirksame Verbesserungen im Klimaschutz ermöglichen. Maßnahmen zur Information, Kommunikation, Schulung und Organisationsentwicklung sind ebenfalls wichtig, um die Wirksamkeit anderer Maßnahmen zu unterstützen und zu verbessern.

2. Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude

Für viele Verwaltungen ist es sinnvoll, alle gebäudebezogenen Aspekte in einem Handlungsfeld zusammenzufassen. Dies umfasst den gesamten Gebäudebestand, die technische Ausstattung und den Gebäudebetrieb. Die Einbeziehung von Baumaßnahmen und Investitionen in Technik hängt vom rechtlichen Status (Eigentum/Miete), organisatorischen Zuständigkeiten und baulichen Gegebenheiten ab. Die Versorgung mit Strom, Wärme und Kälte, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien, fällt ebenfalls in dieses Handlungsfeld. Energiecontrolling, also die differenzierte Erfassung, Auswertung und Steuerung des Energieverbrauchs, ist ein wichtiges Element. Bei großen unbebauten Flächen (z.B. Forst- und Grünflächenämter) kann ein separates Handlungsfeld für klimaschonende Flächennutzung eingerichtet werden. Bei Baumaßnahmen sollten Klimaschutzziele frühzeitig in den Planungsprozess integriert und in konkrete Anforderungen übersetzt werden (energetische Qualität, Wärme- und Kälteverbrauch, erneuerbare Energien).

3. Weitere Handlungsfelder und die Rolle der Beschaffung

Zusätzliche Handlungsfelder ergeben sich aus den spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten der jeweiligen Verwaltung. Dies gilt insbesondere für Verwaltungen mit klimapolitisch relevanten Zuständigkeiten (z.B. Finanz-, Wirtschafts-, Bau- oder Verkehrsverwaltung). Diese Handlungsfelder gehen oft über die Verwaltungsgrenzen hinaus und ermöglichen die Einflussnahme auf vor- und nachgelagerte Treibhausgasemissionen (Scope 3). Ein wichtiges Handlungsfeld ist die Beschaffung. Das Klimaschutzgesetz und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung fordern eine Berücksichtigung der Lebenszykluskosten bei Investitionen und Beschaffungen. Die Bundesverwaltung muss Waren und Produkte mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse einkaufen und Umweltzeichen (Blauer Engel, Europäisches Umweltzeichen) fordern. Ähnliche Regelungen gibt es in Ländern und Kommunen. Das wirtschaftlichste Angebot muss nicht das günstigste sein; Lebenszykluskosten und volkswirtschaftliche Kosten des Klimaschutzes sind zu berücksichtigen.

4. Fortbildungsmaßnahmen und Beratungsangebote

Die erfolgreiche Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen erfordert qualifiziertes Personal. Für die Treibhausgasbilanzierung und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sind Fortbildungsmaßnahmen unerlässlich. Es gibt zahlreiche Anbieter für Schulungen und Seminare zum Umwelt- und Klimaschutzmanagement. Die Angebote der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) sind besonders auf die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes zugeschnitten. Die Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung bietet Schulungen zur öffentlichen Beschaffung an. Maßgeschneiderte Fortbildungen können ausgeschrieben und durchgeführt werden (Inhouse-Schulungen). Ein gemeinsamer Ansatz verschiedener Verwaltungen bei der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen fördert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit. Der Bund, die Länder und viele Kommunen bieten Beratungsleistungen und Förderprogramme für öffentliche Einrichtungen im Bereich Klimaschutz an.

VI.Kompensation unvermeidbarer Treibhausgasemissionen

Die Kompensation unvermeidbarer Emissionen sollte nach hohen Qualitätsstandards erfolgen. Der Markt für freiwillige CO2-Kompensation bietet verschiedene Ansätze, die jedoch kritisch bewertet werden müssen (Zusätzlichkeit, Vermeidung von Doppelzählungen). Das UBA bietet hierzu hilfreiche Informationen und Ratgeber an. Ökosystembasierte Ansätze und technische Lösungen zur CO2-Bindung werden ebenfalls diskutiert, jedoch auch deren Risiken (z.B. Grundwasserversauerung).

1. Der Markt für freiwillige CO2 Kompensation

Der Markt für die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen Ratgeber veröffentlicht, der Informationen und Hilfestellungen zur freiwilligen Kompensation von Emissionen durch Klimaschutzprojekte bietet. Der Ratgeber beschreibt verschiedene Qualitätsstandards und Kriterien, um sicherzustellen, dass Treibhausgasemissionen tatsächlich in der angestrebten Höhe ausgeglichen werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusätzlichkeit der Minderungen, Transparenzanforderungen und der Vermeidung von Doppelzählungen gewidmet. Die Wahl eines seriösen Anbieters für Kompensationsmaßnahmen ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Klimaschutzstrategie einer Verwaltung.

2. Methoden der Kompensation Natürliche und technische Ansätze

Für die dauerhafte CO2-Speicherung gibt es verschiedene Ansätze. Natürliche Möglichkeiten umfassen die nachhaltige Landnutzung (bodenschonende Landwirtschaft, Moorschutz, Wiederaufforstung). Hierbei sind Fragen zur Dauerhaftigkeit der Speicherung, zu möglichen Verlagerungseffekten, zur Bilanzierung und zu sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen. Technische Möglichkeiten beinhalten das Herausfiltern von CO2 aus der Umgebungsluft, die Düngung der Ozeane zur Steigerung des Algenwachstums (CO2-Bindung) oder Bioenergy Carbon Capture and Storage (BECCS). Auch die Aufhellung von Flächen zur Erhöhung der Albedo wird genannt. Bei allen Methoden ist die Dauerhaftigkeit der CO2-Speicherung entscheidend. Die Risiken der einzelnen Ansätze (z.B. Grundwasserversauerung bei unterirdischer Speicherung) müssen berücksichtigt werden.

3. Wichtige Kriterien für erfolgreiche Kompensationsmaßnahmen

Entscheidend für erfolgreiche Kompensationsmaßnahmen ist die dauerhafte Speicherung von CO2 und die Vermeidung späterer höherer Emissionen. Die Auswahl der Kompensationsmaßnahmen sollte sorgfältig erfolgen und auf der Grundlage transparenter und nachvollziehbarer Kriterien basieren. Qualitätsstandards sollen sicherstellen, dass die Treibhausgasemissionen tatsächlich in der angestrebten Höhe ausgeglichen werden und keine Doppelzählungen entstehen. Zusätzlichkeit der Minderungen ist ein zentraler Aspekt, d.h. die Kompensation sollte zusätzliche Minderungen bewirken und nicht bereits existierende Maßnahmen ersetzen. Transparenz bezüglich der gewählten Projekte und der erzielten Emissionsminderungen ist unerlässlich für die Glaubwürdigkeit der Kompensation und somit für das Gesamtbild des Klimaschutzes der Verwaltung.

VII. Kommunikation und Mitarbeitereinbindung im Klimaschutz

Eine transparente Kommunikation ist wichtig, um Mitarbeiter über Klimaschutz-Aktivitäten zu informieren und zu motivieren. Die Einbindung von Mitarbeitern ist essentiell, sowohl durch die Bereitstellung von Informationen als auch durch die aktive Beteiligung an Maßnahmen. Interne Audits helfen, den Fortschritt zu überprüfen und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu fördern.

1. Grundsätze der Kommunikation im Klimaschutz

Erfolgreicher Klimaschutz in der Verwaltung erfordert eine umfassende und zielgerichtete Kommunikation. Mitarbeiter müssen über alle relevanten Aspekte und Entwicklungen im Bereich Klimaschutz informiert werden. Dies beinhaltet Informationen zu Ansprechpartnern, Grundsätzen, Zielen und Maßnahmen. Die Verwaltung kann bewährte Kommunikationswege nutzen (Intranet, E-Mails, Aushänge etc.). Eine direkte Kommunikation von der Leitungsebene erhöht die Wahrscheinlichkeit der Wahrnehmung und Akzeptanz der Informationen. Zusätzlich zu schriftlichen Formaten sind direkte und mündliche Informationen (Mitarbeiterversammlungen, Workshops) effektiver. Die Kommunikation muss verständlich und transparent sein, um die Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen zu fördern und die Mitarbeitenden aktiv einzubinden.

2. Aktivierung der Mitarbeitenden im Klimaschutz

Erfolgreicher Klimaschutz in der Verwaltung benötigt die aktive Mitarbeit vieler. Die Einbindung der Beschäftigten ist daher essentiell. Zum einen sind viele Mitarbeiter notwendig, um notwendige Aktivitäten umzusetzen (Datenbereitstellung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, etc.). Zum anderen fördert das freiwillige Engagement und die Initiative der Beschäftigten den Erfolg des Klimaschutzes (Ideen, Vorschläge, Unterstützung von Kollegen). Mitarbeiter sind somit nicht nur Adressaten, sondern auch Akteure der Kommunikation und des Klimaschutzes. Die aktive Beteiligung der Mitarbeitenden sollte daher durch gezielte Kommunikation und Informationsveranstaltungen gefördert werden. Positive Beispiele für klimafreundliches Verhalten und die Anerkennung des Engagements der Mitarbeiter sind entscheidend für die Motivation.

3. Interne Audits und kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Interne Audits dienen der regelmäßigen Überprüfung des Fortschritts im Klimaschutz. Die Auditplanung kann an den verschiedenen Etappen der Treibhausgasneutralität ansetzen. Der Fokus der Audits richtet sich nach dem Fortschritt der Verwaltung (z.B. Aufbau der Klimaschutzorganisation, Bilanzierung, Ziele und Maßnahmen, Kompensation, Kommunikation). Die Durchführung der Audits erfordert qualifiziertes Personal und geeignete Hilfsmittel (Checklisten, Musterbögen). Die Ergebnisse der Audits liefern wichtige Informationen für ein effektives Nachsteuern der Klimaschutzaktivitäten. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess dient der dauerhaften Senkung der Treibhausgasemissionen und dem Erreichen der langfristigen Klimaschutzziele. Ein solcher Prozess umfasst alle beschriebenen Etappen und Schritte, und der regelmäßige Austausch mit anderen Verwaltungen fördert den Erfolg.

VIII.Kontinuierlicher Verbesserungsprozess und Erfahrungsaustausch

Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist unerlässlich, um langfristig die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Nachsteuern von Maßnahmen und Zielen, basierend auf gewonnenen Erfahrungen, ist entscheidend. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Verwaltungen fördert den Erfolg und ermöglicht gemeinsame Strategien im Klimaschutz.

1. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess im Klimaschutz

Der Weg zur Treibhausgasneutralität ist ein kontinuierlicher Prozess, der ständiges Nachsteuern erfordert. Die Verwaltung muss auf sich ändernde Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse reagieren und ihre Erfahrungen nutzen. Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess betrifft alle beschriebenen Etappen: Organisation, Bilanzierung, Zielsetzung, Maßnahmen, Kompensation, Kommunikation und Audits. Das Ziel ist die dauerhafte Senkung der Treibhausgasemissionen und die Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele, idealerweise irgendwann ohne Kompensation. Die kritische Auseinandersetzung mit Erfolgen und Misserfolgen jeder Etappe ist essentiell für die Weiterentwicklung der Klimaschutzstrategie.

2. Nachsteuern in den einzelnen Etappen

Das Nachsteuern umfasst die Anpassung organisatorischer Regelungen (Verantwortung, Zuständigkeiten, Abläufe), die Berücksichtigung von Änderungen in der Bilanzierung (z.B. neue Daten, verbesserte Methoden), die Anpassung von Klimaschutzzielen und Maßnahmen sowie die Optimierung der Kompensation, der internen und externen Kommunikation und der Durchführung von Audits. Eine besondere Herausforderung besteht darin, gestiegene Treibhausgasemissionen als Ergebnis wachsender Kompetenz und Erfahrung im Klimaschutz zu kommunizieren, statt als Rückschritt. Die Anpassung der Startbilanz an geänderte Methoden ist wichtig für einen aussagekräftigen Vergleich. Die Berücksichtigung zusätzlicher Standorte oder Klimaschutzaspekte erfordert eine methodisch saubere Bereinigung der Daten, um die Wirkung durchgeführter Maßnahmen sichtbar zu machen.

3. Der Wert des Erfahrungsaustauschs

Verwaltungen sind auf ihrem Weg zur Treibhausgasneutralität nicht allein. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Organisationen ist daher von großem Wert. Dieser Austausch kann informell (persönliche Kontakte) oder über Netzwerke und Veranstaltungen erfolgen. Der Erfahrungsaustausch der Umweltbeauftragten von Behörden, der vom UBA initiiert wurde, hat das Thema Treibhausgasneutralität immer wieder auf die Agenda gesetzt. Der Bund-Länder-Erfahrungsaustausch fördert die Kooperation und den Wissenstransfer. Die meisten Länder mit Zielen zur treibhausgasneutralen Verwaltung bieten Möglichkeiten für einen solchen Erfahrungsaustausch, um gemeinsam Strategien und Best-Practices im Klimaschutz zu entwickeln und zu verbreiten.