
Protokoll des Kurländischen Ritterschaftstages, November 1878
Dokumentinformationen
Sprache | German |
Seitenanzahl | 963 |
Format | |
Größe | 26.05 MB |
Zusammenfassung
I.Ständeadel
Der Ständeadel gemäß den Bestimmungen der Landtagsordnung und weiteren Gesetzen (14 und 13) ist nicht auf juristische Personen übertragbar.
II.Ritterschaftsgüter
Ritterschaftsgüter wurden rechtlich dem Krongut gleichgestellt und waren daher seitdem stimmberechtigt.
III.Juristische Personen
Auch juristische Personen können Stimmberechtigung erhalten oder bewahren. Der Fideikommissbesitzer hat laut §2548 des Provinzialgesetzes Teil III Eigentumsrechte. Die Donation kommt in diesem Zusammenhang nicht zur Anwendung, da das Indigenat von juristischen Personen nicht erworben werden kann.
IV.Verpfändung
Stimmberechtigte Güter können nicht verpfändet werden. Für juristische Personen kann ein Stimmrecht nicht geschaffen, wohl aber bewahrt werden.
V.Richterstand
Der Richterstand soll möglichst integer bleiben. Dafür spricht die steigende Tendenz der Besoldung, die verlockende Effekte hat und durchaus nicht einem Zugewinn an entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht und auch nicht die Integration von Kräften aus nicht ritterschaftlich geprägten Kreisen ermöglicht, die sich anderswo durchaus nicht durchsetzen konnten. Eine Öffnung des Richterstandes für alle Schichten hätte aber auch fragwürdige Auswirkungen auf die Integrität des Standes.
VI.Krons und Kirchengüter
Die bisherige Position hinsichtlich der Kron- und Kirchengüter ist haltbar und soll beibehalten werden.
VII.Neues Gymnasium
Die Notwendigkeit eines neuen Gymnasiums in Oberkurlant ist unstrittig und wird durch pädagogische und politische Gründe unterlegt. Allerdings sind die finanziellen Mittel noch nicht endgültig geklärt und die Gründung eines Internats im Zuge der Errichtung hat auch ihre Bedenken. Allerdings ist dieses Internat eine wichtige Anforderung der Ritterschaft und es wird angenommen, dass die zugesagten 10.000 Rubel ausreichen, um dieses Vorhaben trotz nicht vorhandener staatlicher Mittel umzusetzen. Dazu müssten 100.000 Rubel seitens der Ritterschaft bewilligt werden.
VIII.Personalia
An den Ritterschaftsarzt sollen neben den bereits erhaltenen Dienstleistungen auch 600 Rubel und Sachleistungen im Gegenwert von 600 Rubeln sowie 300 Rubel Jahreslohn aus der auswärtigen Praxis gezahlt werden. Zudem soll er von der Verpflichtung zur persönlichen Krankenbesuche mit eigenem Fuhrwerk befreit werden. Die Ritterschaft soll sich stattdessen darum kümmern, den Arzt im Bedarfsfall abzuholen.
IX. Katharinen Stift
Das St.-Katharinen-Stift soll auf Grund der Verhandlungen der Ritterschaft und weiteren Konsultationen in die eigenständige Verwaltung der Ritterschaft überführt werden.