
Il danno non patrimoniale: evoluzione storica e prospettive future
Dokumentinformationen
Autor | Francesca Cristina Salvadori |
Schule | Scuola Dottorale Interateneo in Scienze Giuridiche |
Fachrichtung | Diritto europeo dei contratti civili, commerciali e del lavoro |
Veröffentlichungsjahr | 2011 |
Ort | Padova |
Dokumenttyp | tesi di dottorato |
Sprache | Italian |
Seitenanzahl | 219 |
Format | |
Größe | 1.06 MB |
- Danno non patrimoniale
- Risarcimento del danno
- Diritto europeo dei contratti
Zusammenfassung
I. Der Schaden ohne Vermögenswerte im vorherigen Zivilgesetzbuch
Der erste Abschnitt behandelt die Entwicklung des Konzepts des nicht vermögensrechtlichen Schadens im Kontext des Zivilgesetzbuches von 1865. Die Doktrin war geteilt über die Frage, ob eine Entschädigung für diesen Schaden möglich sei. Der nicht vermögensrechtliche Schaden wurde oft als moralischer Schaden verstanden, der sich auf die emotionalen und psychologischen Leiden bezieht, die durch das Verhalten anderer verursacht werden. Die Diskussion über die Entschädigungsfähigkeit dieses Schadens war intensiv, da das Zivilgesetzbuch keine klare Regelung dafür bot. Artikel 1151 des alten Zivilgesetzbuches besagte lediglich, dass jeder, der einem anderen Schaden zufügt, für diesen verantwortlich ist. Diese vage Formulierung führte zu unterschiedlichen Interpretationen und einem anhaltenden Streit über die Rechtmäßigkeit der Entschädigung für nicht vermögensrechtliche Schäden. Die vorherrschende Meinung unter den Juristen war, dass der moralische Schaden als solcher definiert werden sollte, wobei die moralische Integrität des Individuums geschützt werden muss. Die Argumentation für die Entschädigung basierte auf der Annahme, dass das Recht, das das wirtschaftliche Vermögen schützt, auch das moralische Vermögen verteidigen sollte.
1.1. Die Rolle der Jurisprudenz
Die Jurisprudenz spielte eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Fragen rund um den nicht vermögensrechtlichen Schaden. Die ersten Urteile, die sich mit diesem Thema befassten, zeigten eine Tendenz zur Anerkennung des moralischen Schadens als entschädigungsfähig. Die Gerichte begannen, die Notwendigkeit zu erkennen, den emotionalen und psychologischen Schaden, der durch unerlaubte Handlungen verursacht wurde, zu berücksichtigen. Diese Entwicklung führte zu einer breiteren Akzeptanz der Idee, dass nicht nur materielle Schäden, sondern auch immaterielle Schäden, die das Wohlbefinden einer Person beeinträchtigen, entschädigt werden sollten. Die Rechtsprechung stellte fest, dass die Schutzbedürftigkeit des Individuums über materielle Werte hinausgeht und dass das Rechtssystem auch die emotionalen und psychologischen Aspekte des Lebens schützen muss.
II. Der nicht vermögensrechtliche Schaden im Kontext des Strafrechts
Im zweiten Kapitel wird der nicht vermögensrechtliche Schaden im Lichte der Strafnormen untersucht. Insbesondere wird auf Artikel 38 des Strafgesetzbuches von 1889 und Artikel 7 der Strafprozessordnung von 1913 eingegangen. Diese Normen bieten einen rechtlichen Rahmen, um die Entschädigung für nicht vermögensrechtliche Schäden zu diskutieren. Die Analyse zeigt, dass die strafrechtlichen Bestimmungen oft nicht ausreichend sind, um die Komplexität des nicht vermögensrechtlichen Schadens zu erfassen. Die Rechtslage war unklar, und es gab eine Vielzahl von Interpretationen, die die Rechtsprechung beeinflussten. Die Diskussion über die Entschädigung für nicht vermögensrechtliche Schäden im Strafrecht ist von großer Bedeutung, da sie die Grenzen und Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes für Individuen aufzeigt, die unter emotionalen und psychologischen Belastungen leiden. Die Notwendigkeit, diese Schäden zu berücksichtigen, wird durch die Gesellschaft und die Rechtsgemeinschaft zunehmend anerkannt.
2.1. Die Entwicklung der Rechtsprechung
Die Entwicklung der Rechtsprechung in Bezug auf nicht vermögensrechtliche Schäden zeigt eine zunehmende Sensibilisierung für die Bedeutung dieser Schäden. Die Gerichte haben begonnen, die Notwendigkeit zu erkennen, nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Schäden zu entschädigen. Diese Entwicklung ist entscheidend, um den Opfern von unerlaubten Handlungen einen gerechten Ausgleich zu bieten. Die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt, um den emotionalen und psychologischen Schaden, der durch das Verhalten anderer verursacht wird, zu berücksichtigen. Diese Veränderungen in der Rechtsprechung spiegeln die Gesellschaft wider, die zunehmend die Bedeutung des emotionalen Wohlbefindens anerkennt und die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Schutz gewährleisten.