
Blauer Engel Schuhe: Kriterienüberprüfung
Dokumentinformationen
Autor | Ismene Jäger |
instructor | Dr. Kristin Stechemesser |
Schule | Umweltbundesamt |
Fach | Umweltwissenschaften, Ökotoxikologie, Umweltmanagement |
Dokumenttyp | Teilbericht |
Ort | Dessau-Roßlau |
Sprache | German |
Format | |
Größe | 538.58 KB |
Zusammenfassung
I.Überarbeitung der Vergabekriterien des Blauen Engels für Schuhe DE UZ 155
Die vorliegende Dokumentation beschreibt die umfassende Aktualisierung der Vergabekriterien des Blauen Engels für Schuhe (DE-UZ 155). Die Revision basiert auf der Fassung von Februar 2011 und integriert Kriterien des EU-Umweltzeichens für Schuhe (2016), Best Available Techniques (BATs) aus dem BREF-Dokument sowie die Vergabekriterien für Textilien (DE-UZ 154). Ein Fokus liegt auf der Harmonisierung mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Schuhe (Richtlinie UZ 65). Wichtige Änderungen betreffen die Anforderungen an Leder, inklusive der Einhaltung der cads-Liste, die Grenzwerte für Acetophenon und Phenylpropanol in EVA, die Berücksichtigung von ZDHC/MRSL für Textilien und die strengeren Vorgaben zur Abwasserbehandlung in der Lederherstellung. Der Geltungsbereich wurde auf Schuhe und Einlegesohlen erweitert und umfasst nun auch Arbeitsschuhe und Wanderschuhe.
1. Ausgangspunkt und Basis der Überarbeitung
Die Überarbeitung der Vergabekriterien des Blauen Engels für Schuhe (DE-UZ 155) erfolgte in mehreren Phasen. Als Ausgangspunkt diente die aktuelle Fassung von Februar 2011. Die Kriterien des gültigen EU-Umweltzeichens für Schuhe von 2016 bildeten die Grundlage für eine vertiefte Bearbeitung, ergänzt durch den dazugehörigen Hintergrundbericht. Die Best Available Techniques (BATs) aus dem Best Available Techniques Reference Document (BREF) wurden ebenfalls berücksichtigt. Alle Normen und Referenzen wurden geprüft und aktualisiert. Die bereits veröffentlichten Kriterien für Textilien (DE-UZ 154, Juli 2017) wurden integriert, ebenso wie ein Entwurf für Schuhlederkriterien, der nach einer Expertenanhörung im September 2017 vorlag. Vorschläge von Stakeholdern, beispielsweise zur Einbeziehung von Kriterien für Ethylen-Vinylacetat (EVA), Daunen, elektronische Komponenten und Wanderschuhe sowie Anpassungen von Grenzwerten, wurden geprüft. Die technischen Überarbeitungen in der ersten Phase erfolgten ohne detaillierte Betrachtung einzelner Kriterien. Die Aktualisierung erfolgte auch im Hinblick auf die Harmonisierung mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Schuhe (Richtlinie UZ 65).
2. Einbezogene Standards und Kriterien
Die Revision integrierte verschiedene relevante Standards und Kriterien. Neben der bestehenden Fassung des Blauen Engels (DE-UZ 155) wurden die Kriterien des EU-Umweltzeichens für Schuhe von 2016 und der dazugehörige Hintergrundbericht herangezogen. Die Best Available Techniques (BATs) aus dem BREF-Dokument flossen ebenfalls ein. Die Kriterien der bereits veröffentlichten Vergabekriterien für Textilien (DE-UZ 154, Juli 2017) wurden soweit anwendbar integriert. Ein Entwurf für Vergabekriterien zu Schuhleder, der nach einer Expertenanhörung im September 2017 vorlag, wurde berücksichtigt, obwohl er letztendlich von der Jury Umweltzeichen abgelehnt wurde. Weitere Umweltstandards wie der Leder Standard von OEKO-TEX und die ZDHC/MRSL für Leder und die cads-Liste wurden in die Bewertung einbezogen. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Blauen Engel und dem Österreichischen Umweltzeichen führte zu einer weitgehenden Harmonisierung der jeweiligen Vergabekriterien, die auch bei der Aktualisierung berücksichtigt wurde. Der Fokus lag auf der Berücksichtigung verschiedener Schuharten, einschließlich Arbeitsschuhen und Wanderschuhen, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.
3. Fachgespräch und weitere Hintergrundinformationen
Im Oktober 2017 fand ein Fachgespräch zum Blauen Engel für Schuhe (DE-UZ 155) in Kooperation mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Schuhe (Richtlinie UZ 65) im UBA in Berlin statt. Das große Interesse der Teilnehmer führte auf Wunsch des UBA zu einer umfassenden Aktualisierung der Vergabekriterien. Die Entwicklung eines Umweltzeichens für Schuhe wurde Anfang 2009 von Forschungsinstituten empfohlen, woraufhin die Jury Umweltzeichen im April 2009 einen Prüfauftrag erteilte. Im Dezember 2010 wurden die erarbeiteten Kriterien präsentiert und bestätigt, sodass die Vergabekriterien DE-UZ 155 seit 2011 galten. Die Kooperation zwischen dem Blauen Engel und dem Österreichischen Umweltzeichen führte zu einer weitgehenden Harmonisierung der Vergabekriterien. Der Blaue Engel kann im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen eingesetzt werden (§ 34 VgV), was das Interesse von Beschaffern an zertifizierten Arbeits- und Berufsschuhen erhöht. Die Überarbeitung der Kriterien berücksichtigt die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Konsumgütern und die unterschiedliche Kommunikation dieses Themas auf Internetplattformen. Der gesamte Fertigungsprozess von Schuhen, von den Materialien bis zur Endfertigung, wurde bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt.
II.Wesentliche Punkte der Revision Materialien und Chemikalien
Die überarbeiteten Kriterien legen strengere Vorgaben für diverse Materialien fest. Für Leder wird die Einhaltung der cads-Liste verpflichtend, während für Textilien die ZDHC/MRSL als Standard gilt. Es wurden Grenzwerte für Acetophenon und Phenylpropanol in EVA eingeführt, um gesundheitsschädliche Stoffe zu reduzieren. Die Verwendung von PVC und Daunen bleibt ausgeschlossen. Die Anforderungen an die Gerbung wurden detailliert überarbeitet, wobei sowohl die Chromgerbung (mit strengen Kontrollen von Chrom (VI)) als auch die vegetabile Gerbung berücksichtigt werden. Die Herkunft von Baumwolle und anderen Naturfasern, sowie von Holz und regenerierten Zellulosefasern, wird ebenfalls berücksichtigt, wobei die Verwendung von Mulesing verboten ist.
1. Leder und die cads Liste
Ein zentraler Punkt der Revision betrifft die Anforderungen an Leder. Künftig müssen Lederschuhe die umfassenden Grenzwerte der cads-Liste erfüllen. Die cads-Liste (Kooperation für abgesicherte definierte Standards bei den Schuh- und Lederwarenprodukten e.V.) legt Grenzwerte für unerwünschte chemische Substanzen in Schuhen und Schuhmaterialien fest, die auf das Endprodukt bezogen sind und nach Materialien geordnet sind. Diese Regelung soll die Qualität von Schuh- und Lederwaren sichern und die Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe reduzieren. Die Einbeziehung der cads-Liste stellt sicher, dass die in der Liste aufgeführten Schadstoffe in den verwendeten Materialien nur in zulässigen Konzentrationen vorhanden sind. Die Diskussionen um die Berücksichtigung der cads-Liste zeigten, dass Lederhersteller eine Gleichbehandlung mit textilen Materialien forderten, um eine Benachteiligung von Lederschuhen zu vermeiden. Das Anspruchsniveau für Lederschuhe und textile Schuhe wurde durch die Integration relevanter Kriterien aus DE-UZ 154 (Textilien) angeglichen.
2. Chemikalien in EVA und andere Stoffe
Für Ethylen-Vinylacetat (EVA), ein häufig verwendetes Material in Plastik-Clogs, wurden spezifische Grenzwerte für Acetophenon und Phenyl-2-propanol festgelegt. Diese Stoffe wurden vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Acetophenon kann Hautreizungen verursachen, während Phenyl-2-propanol Allergien auslösen kann. Die Festlegung von Grenzwerten zielt darauf ab, die Belastung durch diese Stoffe zu minimieren und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Der unangenehme Geruch einiger Clogs wird oft durch Acetophenon verursacht. Ein weiterer Stoff, Octacosan, wurde ebenfalls untersucht, jedoch sind derzeit keine Gefahren bekannt. Die Diskussionen um die Zulassung von elektronischen Komponenten in Schuhen zeigen einen Konflikt zwischen der Funktionalität moderner Schuhe und den Umweltanforderungen des Blauen Engels. Während elektronische Komponenten im Allgemeinen vermieden werden sollen, wurde die Möglichkeit der Verwendung von herausnehmbaren, passiven Komponenten in Betracht gezogen. Die Verwendung von Technologien wie RFID wurde ebenfalls diskutiert, da diese in Zukunft vermehrt zum Einsatz kommen wird.
3. Textilien und ZDHC MRSL
Die Revision integriert die Kriterien der DE-UZ 154 (Textilien) für die verwendeten textilen Materialien in Schuhen. Dies beinhaltet die Einhaltung der ZDHC/MRSL (Zero Discharge of Hazardous Chemicals/Manufacturing Restricted Substances List). Die ZDHC/MRSL, ein im Textilbereich bereits etablierter Standard, legt Beschränkungen für den Herstellungsprozess fest, im Gegensatz zur cads-Liste, die sich auf das Endprodukt konzentriert. Die Integration der ZDHC/MRSL soll den Fokus auf die eingesetzten Chemikalien in der gesamten Lieferkette legen und die Einhaltung von strengen Umweltstandards in der Textilproduktion gewährleisten. Die Bundesregierung unterstützt diese Bestrebungen im Rahmen des Textilbündnisses. Der Anspruch, die Chemikalien in der Lieferkette zu betrachten, anstatt sich nur auf die Prüfung am Endprodukt zu konzentrieren, gilt sowohl für textile als auch für Lederschuhe. Das Verbot von Mulesing, einem Verfahren zur Schafhaltung, welches Hautverletzungen an den Tieren verursacht, wurde ebenfalls übernommen.
4. Weitere Materialanforderungen und Ausschlüsse
Zusätzlich zu den bereits genannten Aspekten wurden weitere Materialanforderungen und Ausschlüsse definiert. Laufsocken, Spielzeugschuhe und Schuhe für den Einmalgebrauch sind von der Zertifizierung ausgeschlossen. Polyvinylchlorid (PVC) und Daunen sowie Federn dürfen nicht verwendet werden. Auch elektronische Komponenten sind ausgeschlossen, außer sie sind herausnehmbar oder trennbar. Die Anforderungen an die Herkunft von Baumwolle und anderen Naturfasern wurden analog zu DE-UZ 154 übernommen, ebenso wie die Anforderungen an Holz und regenerierte Zellulosefasern. Die Herkunft von Rohhäuten und Fellen wird durch das Protokoll der Leather Working Group nachgewiesen, da derzeit kein besseres System zur Verfügung steht. Die Anforderungen an die Gerbung wurden intensiv diskutiert und berücksichtigen sowohl die Chromgerbung als auch die vegetabile Gerbung. Es wurden Kriterien für beide Verfahren entwickelt, um den Umwelt- und Verbraucherschutz zu gewährleisten, ohne den Kriterienumfang unnötig zu erweitern. Für Naturkautschuk und Kork wurden zwar Kriterien formuliert, jedoch wegen zu geringer Nachfragemacht der mittelständischen Industrie nur im Ausblick für die künftige Revision genannt.
III.Wesentliche Punkte der Revision Produktionsprozess und soziale Kriterien
Die Kriterien adressieren den gesamten Fertigungsprozess von Schuhen, von der Materialherstellung bis zur Endfertigung. Ein neuer Grenzwert für flüchtige organische Verbindungen (VOC) wurde je nach Schuhtyp festgelegt. Im Bereich der Arbeitsbedingungen werden die Anforderungen an die direkten Lieferanten (Tier 1) konkretisiert und beziehen sich auf mehrere ILO-Normen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Reparaturfähigkeit von Schuhen, indem Informationen zur Austauschbarkeit von Einzelteilen (z.B. Absatz, Sohle) bereitgestellt werden müssen. Die Dokumentation betont die Herausforderungen der Globalisierung und der Digitalisierung in der Schuhproduktion, insbesondere in Ländern wie China, Vietnam, Indien und Indonesien.
1. Anforderungen an die Endfertigung und VOC Grenzwerte
Die Revision der Vergabekriterien berücksichtigt den gesamten Fertigungsprozess von Schuhen. Für die Endfertigung wurden Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) festgelegt, die je nach Schuhtyp variieren. Normale Schuhe unterliegen einem niedrigeren Grenzwert (18,0 g VOC/Paar), Schuhe gemäß der Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung einem etwas höheren (20,0 g VOC/Paar), und mehrfach verklebte Schuhe sowie Schuhe mit Schutzapplikationen dem höchsten Wert (25,0 g VOC/Paar). Diese Differenzierung zielt auf die Berücksichtigung verschiedener Schuhtypen ab, insbesondere Arbeits-/Berufsschuhe und Wanderschuhe. Die Nachweisführung wurde entsprechend angepasst. Die Grenzwerte wurden in Absprache mit den Herstellern so streng wie möglich festgelegt, ohne die Sicherheit der Verbraucher zu gefährden. Die kurze Produktlebensdauer von Schuhen (ca. sechs Monate) wird durch modulartige Prüf- und Nachweisverfahren berücksichtigt.
2. Soziale Kriterien und Lieferkettenverantwortung
Die sozialen Kriterien konzentrieren sich derzeit auf die direkten Lieferanten (Tier 1) der Schuh- und Einlegesohlenherstellung. Ziel ist es, die Schuhhersteller für die sozialen Bedingungen innerhalb ihrer Lieferkette zu sensibilisieren. Die Formulierung der Kriterien wurde an die Vergabekriterien für Textilien (DE-UZ 154) angepasst und um vier weitere ILO-Normen ergänzt, die von der Bundesregierung als Mindestkriterien für Textilien angesehen werden. Der Nachweis wurde weitgehend übernommen, lediglich die Ermittlung des Risikolandes wurde angepasst. Da soziale Risiken jedoch nicht nur bei den direkten Lieferanten, sondern auch in vorgelagerten Gliedern der Lieferkette auftreten, ist eine zukünftige Ausweitung der Lieferkettenprüfung auf wesentliche soziale Risiken angestrebt (risikobasierter Ansatz). Dies entspricht den Empfehlungen des OECD-Leitfadens „Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear“. Die Prüfung weiterer ILO-Normen, wie z.B. ILO 135 (Mindestlöhne) und ILO 154 (Förderung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen), ist vorgesehen.
3. Verbraucherinformation und Reparaturfähigkeit
Die Verbraucherinformation spielt eine wichtige Rolle in den überarbeiteten Kriterien. Um die Nachhaltigkeit zu fördern, wurde die Reparaturfähigkeit von Schuhen berücksichtigt. Es wurde beschlossen, auf die reparaturfähigen Teile des Schuhs hinzuweisen, um die Lebensdauer der Produkte zu verlängern. Ein Hinweis auf austauschbare Teile wie Absatz, Sohle, Fußbett oder die Möglichkeit des Auffrischens des Oberleders soll die Reparatur erleichtern. Diese Informationen müssen am Produkt selbst, auf der Verpackung, in einer Broschüre oder auf der Website des Herstellers bereitgestellt werden. Ein weiteres Kriterium schließt die Parfümierung von Schuhen aus, um die Verbraucher vor möglicherweise schädlichen Duftstoffen zu schützen. Die Globalisierung und Digitalisierung der Schuhproduktion werden als wichtige Aspekte der Branche genannt, mit Hauptproduktionsstandorten in Schwellen- und Entwicklungsländern, wo unterschiedlich strenge gesetzliche Vorgaben zu Umwelt- und sozialen Problemen führen können.
IV.Verbraucherinformation und Ausblick
Die Aktualisierung zielt auf eine erhöhte Transparenz und Verbraucherinformation ab. Die Kommunikation von Nachhaltigkeit auf Internetplattformen wird angesprochen. Die geringe Anzahl an mit einem Umweltzeichen zertifizierten Schuhen in Deutschland (2016: 31,9% der 449 Millionen Paar Schuhe im Inland) unterstreicht die Bedeutung der neuen Kriterien. Zukünftige Revisionen werden die Entwicklungen im Bereich Abwasserstandards der ZDHC, die Berücksichtigung weiterer ILO-Normen und den Einsatz von Technologien wie RFID berücksichtigen. Die Anzahl der Beschäftigten in der deutschen Schuhindustrie (2017: 14.762 in 36 Betrieben mit über 50 Mitarbeitern) zeigt die Relevanz der Branche.
1. Verbraucherinformation und Nachhaltigkeit
Die Aktualisierung der Vergabekriterien legt großen Wert auf die Verbraucherinformation im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Die Kommunikation von Nachhaltigkeit auf Online-Plattformen ist unterschiedlich und oft irreführend (z.B. Implikation von vegetabilem Leder bei Verwendung des Begriffs „nachhaltig“). Daher soll das Umweltzeichen verschiedene Gerbverfahren und Schuharten abdecken, um Verbraucher besser zu informieren und bei Kaufentscheidungen zu unterstützen. Ein neues Kriterium schließt Parfümierung jeglicher Art aus. Die Diskussion um die Aufnahme eines Kriteriums zur Reparaturfähigkeit führte zur Entscheidung, Informationen zu reparaturfähigen Teilen (Absatz, Sohle, Fußbett etc.) auf dem Produkt, der Verpackung, in Broschüren oder online bereitzustellen. Dies soll die Lebensdauer der Schuhe verlängern und die Nachhaltigkeit fördern. Der geringe Anteil an mit einem Umweltzeichen zertifizierten Schuhen und Einlegesohlen in Deutschland (31,9% der Inlandsverfügungsmenge von 449 Millionen Paar im Jahr 2016) unterstreicht die Bedeutung verbesserter Verbraucherinformation.
2. Ausblick und zukünftige Revisionen
Zukünftige Revisionen der Vergabekriterien werden die Entwicklungen im Bereich der Abwasserstandards der ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) beobachten und gegebenenfalls anpassen. Die Einhaltung von Standards für nachhaltig bewirtschaftete Wälder bei der Verwendung von Holz und Holzmaterialien wird weiterhin gefordert. Die Erweiterung der Anforderung auf Kork und Naturkautschuk wird geprüft. Die Entwicklung des Textilbündnisses der Bundesregierung und dessen Fokus auf Schuhe wird die zukünftigen Kriterien beeinflussen, vor allem im Hinblick auf die Verwendung von Chemikalien in der Lieferkette von Lederschuhen. Eine Ausweitung der sozialen Kriterien auf weitere Glieder der Lieferkette wird angestrebt, um die wesentlichen sozialen Risiken im Sinne eines risikobasierten Ansatzes zu adressieren (OECD-Leitfaden). Die Berücksichtigung weiterer ILO-Normen, wie ILO 135 (Mindestlöhne) und ILO 154 (Förderung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen), wird geprüft. Der Einsatz von RFID-Technologie in Schuhen wird beobachtet, da ein genereller Ausschluss aufgrund der zunehmenden Verbreitung dieser Technologie in der Zukunft schwierig sein könnte.
Dokumentreferenz
- cads-Liste (cads - Kooperation für abgesicherte definierte Standards bei den Schuh und Lederwarenprodukten e.V.)