
13 Thesen: Treibhausneutraler Gebäudebestand
Dokumentinformationen
Autor | Stefan Rother |
Schule | Umweltbundesamt |
Fachrichtung | Umweltwissenschaften, Bauingenieurwesen, Architektur (oder verwandte Fächer) |
Unternehmen | Umweltbundesamt |
Ort | Dessau-Roßlau |
Dokumenttyp | Publikation |
Sprache | German |
Format | |
Größe | 2.90 MB |
Zusammenfassung
I.Langsames Fortschreiten der Energieeffizienz im deutschen Gebäudebestand
Der deutsche Gebäudebestand weist trotz bekannter Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz nur langsam sinkende Treibhausgasemissionen auf. Der Endenergieverbrauch sank zwischen 2008 und 2018 um 14,4%, deutlich weniger als das für 2020 angestrebte Ziel von 20%. Die geringe Sanierungsrate von etwa 1% pro Jahr bei Wohngebäuden (flächengemittelt) bremst die Fortschritte. Ein verstärkter Fokus auf Gebäudesanierung ist dringend notwendig, um die Klimaziele 2030 und die Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Die Reduktion des Endenergieverbrauchs muss deutlich beschleunigt werden.
1. Langsames Sinken des Endenergieverbrauchs trotz Bemühungen
Der Zeitraum von 2008 bis 2018 zeigt einen Rückgang des Endenergieverbrauchs (EEV) im Gebäudebestand um 14,4% (138 TWh). Der Rückgang beim EEV für Raumwärme (18,2%, 140 TWh) war dabei maßgeblich, während der EEV für Warmwasserbereitung stieg. Der durchschnittliche jährliche Rückgang des gebäuderelevanten EEV betrug lediglich 1,5%. Um das für 2020 gesetzte Ziel einer 20%igen Reduktion gegenüber 2008 zu erreichen, wäre ein jährlicher Rückgang von 1,8% notwendig gewesen. Das Jahr 2018 zeigte mit 5,1% einen überdurchschnittlichen Rückgang, hauptsächlich bedingt durch das relativ warme Wetter. Die langsamen Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz verdeutlichen die Notwendigkeit dringender Maßnahmen.
2. Geringe Sanierungsaktivität als Hemmnis für Energieeinsparungen
Ein wesentlicher Grund für den langsamen Rückgang der Energieintensität ist die niedrige Sanierungsaktivität im Gebäudebestand. Die Sanierungsrate der Gebäudehülle von Wohngebäuden stagnierte seit 2005 bei etwa 1% pro Jahr (flächengemittelt). Nur beim Austausch von Fenstern und Heizungen ist eine Beschleunigung erkennbar. Diese geringe Sanierungsrate behindert die Erreichung der Klimaziele und zeigt den dringenden Bedarf an verstärkten Anstrengungen im Bereich der Gebäudesanierung. Ohne eine deutliche Steigerung der Sanierungsrate wird die angestrebte Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Verbesserung der Energieeffizienz verfehlt.
II.Bau und Sanierungskosten Energieeffizienz als kein Hauptkostentreiber
Die verbreitete Annahme, dass strengere Energieeffizienz-Anforderungen die Baukosten stark erhöhen, wird durch Studien widerlegt. Der allgemeine Preisanstieg ist der Hauptfaktor für steigende Baukosten, während der Einfluss von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen gering ist. Neubauten mit niedrigem Primärenergiebedarf kosten in etwa gleich viel wie solche mit hohem Bedarf. Auch bei Sanierungen ist die Energieeffizienz kein ausschlaggebender Kostentreiber. Geschickte Planung und die Wahl geeigneter Konzepte können Mehrkosten vermeiden.
1. Widerlegung der These hoher Baukosten durch Energieeffizienz
Die Diskussion um die Kostensteigerung beim Bauen und Sanieren durch Klimaschutz- und Energieeffizienzanforderungen wird im Dokument aufgegriffen. Die Baukostensenkungskommission der Bundesregierung stellte 2015 fest, dass der allgemeine Preisanstieg die Kostenentwicklung dominiert und Energieanforderungen nur einen geringen Einfluss (wenige Prozentpunkte) haben. Neubauten mit niedrigem Primärenergiebedarf sind demnach zu ähnlichen Kosten wie solche mit hohem Bedarf zu errichten. Bei Sanierungen bleibt die Obergrenze der Baukosten (oberes Quartil) über alle Primärenergiebedarfe hinweg konstant. Dies belegt, dass eine hohe Energieeffizienz, selbst bei Mehrfamilienhäusern, kein entscheidender Kostentreiber ist. Weitere Untersuchungen bestätigen diese schwach ausgeprägten Zusammenhänge zwischen Energieeffizienz und Baukosten. Die Kosten hängen eher von einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Faktoren ab, nicht nur von der Energieeffizienz.
2. Einflussfaktoren auf Baukosten und Möglichkeiten der Kostenoptimierung
Der Bericht betont, dass die Baukosten nicht von einem einzelnen Faktor bestimmt werden, sondern vom Zusammenspiel vieler Einflüsse. Beispielsweise zeigt ein Vergleich von Passivhäusern mit einer Kostenspanne von 1100 €/m² (Durchschnitt 1875 €/m²) die Komplexität der Kostenstruktur. Die geschickte Wahl von baulichen und anlagentechnischen Konzepten, wie Kompaktheit, geeignete Grundrisse, einfache und kostengünstige Heiz- und Lüftungstechnik, kann dazu beitragen, die gesetzlichen Mindestanforderungen an Energieeffizienz zu erfüllen, ohne nennenswerte Mehrkosten zu verursachen. Eine frühzeitige und ganzheitliche Planung ist entscheidend, um den Handlungsspielraum nicht durch verzögertes Handeln zu verlieren. Der Fokus sollte auf einer effizienten Kombination von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien liegen, um die Kosten und die Belastung des Energiesystems zu optimieren.
III.Ambitionierte Gebäudestandards als Schlüssel zur Dekarbonisierung
Eine vollständige Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis 2050 erfordert ambitionierte Maßnahmen. Eine Bewertung des Klimaschutzprogramms 2030 zeigt eine erhebliche Lücke bei der Treibhausgasreduktion. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung soll bis 2030 auf 21% steigen, was aber unzureichend ist. Um die Ziele zu erreichen, sind frühzeitige und umfassende Energieeffizienzmaßnahmen in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energien notwendig. Dabei ist die optimale Kombination von Sanierungsquote, Sanierungstiefe und erneuerbaren Energien entscheidend und hängt von den Gestehungskosten ab. Passivhauskomponenten bei Sanierungen sind besonders effektiv.
1. Unzureichende Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030
Eine Bewertung des Klimaschutzprogramms 2030 zeigt, dass der Endenergiebedarf des Gebäudebestands von 2015 bis 2030 voraussichtlich um 129 TWh sinken wird (knapp 17%). Der Einsatz fossiler Brennstoffe bleibt jedoch weiterhin prägend. Der Anteil erneuerbarer Wärme könnte auf bis zu 21% im Jahr 2030 steigen. Die direkten CO2-Emissionen würden um 32% auf 86,8 Millionen Tonnen sinken. Das Zwischenziel des Klimaschutzgesetzes für Gebäude würde jedoch um 16,8 Millionen Tonnen CO2e verfehlt. Diese erhebliche Diskrepanz verdeutlicht die unzureichende Wirkung der bisher beschlossenen Maßnahmen und unterstreicht den dringenden Bedarf an weitergehenden und ambitionierteren Strategien zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands.
2. Handlungsspielräume für einen dekarbonisierten Gebäudebestand bis 2050
Die Handlungsspielräume zur Erreichung eines vollständig dekarbonisierten Gebäudebestands bis 2050 hängen stark vom Zeitpunkt der Einführung von Maßnahmen und deren Intensität ab. Die erreichbaren Beiträge von Sanierungsquote (Häufigkeit), Sanierungstiefe (Effekt) und erneuerbaren Energien variieren je nach Zeitpunkt des Eingreifens. Frühzeitige und intensive Energieeffizienzmaßnahmen reduzieren den Bedarf an erneuerbarer Wärme. Alle verbleibenden Energiemengen müssen jedoch aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden. Studien zeigen unterschiedliche Zielbereiche für einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand im Jahr 2050, was die Herausforderungen und die Notwendigkeit einer optimalen Kombination von Maßnahmen unterstreicht. Die Entwicklung der Gestehungskosten für erneuerbare Energien (Strom und Wärme) und die Kosten für Effizienzmaßnahmen beeinflussen die optimale Strategie maßgeblich.
3. Szenarien für den energetischen Zustand des Gebäudebestands im Jahr 2050
Drei Szenarien für den energetischen Zustand des Gebäudebestands im Jahr 2050 werden präsentiert. Moderate Sanierungen (1,6% jährliche Sanierungsrate, Standard der Gebäudehülle entsprechend Neubauanforderungen 2009) führen zu einem leichten Rückgang der Endenergienachfrage um 35%, der Bedarf an erneuerbaren Energien verfünffacht sich jedoch. Der stärkste Rückgang der Endenergienachfrage und des Bedarfs an erneuerbaren Energien wird bei anspruchsvollen Sanierungen mit Passivhauskomponenten erreicht. Die Szenarien verdeutlichen, dass ambitionierte Sanierungsstrategien mit Fokus auf Energieeffizienz den Bedarf an erneuerbaren Energien deutlich reduzieren und somit die gesamte Energieversorgung nachhaltiger gestalten können. Ein verzögertes Handeln reduziert den Handlungsspielraum und erhöht die Abhängigkeit von erneuerbaren Energien, was ökologische, wirtschaftliche und soziale Konsequenzen haben kann.
IV.Nachhaltige Wärmeversorgung und Heiztechnik
Die Wärmeversorgung mit Biomasse stößt an Grenzen aufgrund der Konkurrenz um fruchtbare Böden und der globalen Nahrungsmittelversorgung. Langfristig ist nur ein begrenztes Potential für nachhaltige Anbaubiomasse vorhanden. Alternative erneuerbare Energien wie Solarthermie, Tiefen-Geothermie und Umgebungswärme sind wichtiger. Wärmepumpen sind im Vergleich zu Brennwertkesseln deutlich effizienter, insbesondere in Kombination mit Strom aus erneuerbaren Energien. Der Einsatz fossiler Brennstoffe muss deutlich reduziert werden: Ölheizungen sollten zeitnah nicht mehr installiert werden, Gaskesseln ab 2030. Die Förderung dieser Heiztechniken sollte eingestellt werden. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss mittelfristig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
1. Begrenztes Potential von Biomasse für die Wärmeversorgung
Die Wärmeversorgung mit biogenen Brennstoffen hat Auswirkungen auf Biodiversität und Nachhaltigkeit in Land- und Forstwirtschaft. Die zunehmende Konkurrenz um fruchtbare Böden und die Notwendigkeit einer sicheren globalen Nahrungsmittelversorgung führen dazu, dass das Umweltbundesamt langfristig weder national noch global ein nennenswertes Potential für nachhaltige Anbaubiomasse zur energetischen Nutzung sieht. Das Nutzungspotential forstwirtschaftlicher Biomasse ist bereits weitgehend ausgeschöpft. Daher sollten alternative erneuerbare Energien wie Solarthermie, Tiefen-Geothermie und Umgebungswärme eingesetzt werden. Der hohe Anteil von Biomasse an der Wärmeversorgung (über 80%) ist nicht zukunftsfähig und muss durch diversifizierte Strategien ersetzt werden.
2. Effizienzvergleich verschiedener Heiztechnologien und Handlungsempfehlungen
Der Bericht vergleicht die Effizienz verschiedener Heiztechnologien. Die Herstellung von synthetischem Gas (z.B. Methan) aus erneuerbarem Strom wird als ineffizient beschrieben (0,58 kWh Methan aus 1 kWh Strom). Wärmepumpen hingegen weisen eine deutlich höhere Effizienz auf (Jahresarbeitszahl von 3,3). Brennwertkessel werden aufgrund der Ineffizienz bei der Wasserstoff- oder Methanherstellung abgelehnt. Um die Klimaziele zu erreichen, muss der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert werden. Der Bericht empfiehlt, zeitnah keine neuen Ölheizungen und ab 2030 keine neuen Gaskessel mehr zu installieren. Die staatliche Förderung solcher Heizungen sollte umgehend eingestellt werden. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in klassischen Heizkraftwerken muss mittelfristig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
3. Umweltwirkungen von Heizungssystemen und Herausforderungen bei Sanierungsmaßnahmen
Der Text beleuchtet die Umweltwirkungen verschiedener Heizsysteme. Gaskessel vermeiden zwar Luftschadstoffe, stoßen aber Treibhausgase aus. Holz(pellet)kessel verursachen Luftschadstoffe und benötigen große Holzmengen, was negative Auswirkungen auf das Ökosystem Wald hat. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Sanierungsmaßnahmen ist für Eigentümer schwierig aufgrund von schwer prognostizierbaren Energiepreisen und mangelnder Transparenz bei Energieverbrauch, -kosten und Einsparpotenzialen. Gebäudeeigentümer sind oft risikoscheu und verzichten daher auf wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen. Die Umsetzung von Sanierungen erfordert kompetente Unternehmen, die mit innovativen Techniken und Verfahren vertraut sind. Die positive Energiebilanz von Dämmstoffen wird hervorgehoben; der Energieaufwand für deren Herstellung ist deutlich geringer als die eingesparte Energiemenge während der Nutzungsphase.
V.Förderung und Information als zentrale Bausteine des Klimaschutzes
Ein effektiver Klimaschutz-Policy-Mix erfordert ein Zusammenspiel aus „Fordern“, „Fördern“ und „Informieren“. Eine CO2-Bepreisung schafft finanziellen Handlungsdruck für Gebäudeeigentümer, während staatliche Förderprogramme Anreize für Gebäudesanierung bieten. Informationen über den energetischen Zustand der Gebäude (z.B. durch Energieausweise und Sanierungsfahrpläne) sind essentiell. Die Förderung sollte sich auf Maßnahmen konzentrieren, die die Dekarbonisierung beschleunigen und Passivhauskomponenten bevorzugen. Eine transparente Heizkostenabrechnung verbessert die Informationslage für Nutzer.
1. Der notwendige Policy Mix Fordern Fördern Informieren
Ein effektiver Klimaschutz im Gebäudebestand erfordert einen Policy-Mix aus drei Elementen: Fordern, Fördern und Informieren. Das „Fordern“ beinhaltet nicht nur Vorschriften, sondern auch eine stärkere Anlastung der Klimakosten durch CO2-Bepreisung, um einen finanziellen Handlungsdruck bei Gebäudeeigentümern zu erzeugen und sie zu Sanierungsmaßnahmen zu bewegen. Das „Fördern“ umfasst parallele staatliche Förderprogramme zur Verstärkung der finanziellen Anreize. „Informieren“ bedeutet, Gebäudeeigentümern passgenaue Informationen über notwendige Sanierungen bereitzustellen. Die Effektivität dieses Policy-Mix hängt entscheidend von ausreichenden finanziellen Anreizen und zielgerichteten Informationen ab. Analysen des Klimaschutzprogramms 2030 zeigen eine signifikante Lücke bei der erwarteten Treibhausgasreduktion, die durch Anpassung bestehender Instrumente nur teilweise geschlossen werden kann; zusätzliche, gebäudespezifische Klimaschutzinstrumente sind notwendig.
2. Förderprogramme Fokus auf Dekarbonisierung und innovative Technologien
Die Aufgabe von Förderprogrammen besteht darin, die Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis 2050 zu beschleunigen. Sie sollen die Lücke zwischen gesetzlichen und Zielstandards schließen, die Nachfrage nach neuen Technologien erhöhen und deren Markteintritt erleichtern. Technologien, die fossile Brennstoffe nutzen, sind für einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand nicht geeignet und sollten nicht mehr gefördert werden. Die Förderung von Hybridheizungen mit steigenden Mindestanteilen an erneuerbaren Energien, gemeinsamer Steuerung und Regelung sowie Pufferspeichern soll den Übergang zu einer dekarbonisierten Wärmeversorgung beschleunigen. Die Ausstattung von Heizungen mit Messtechnik sollte gefördert werden, um die Anlagenüberwachung zu gewährleisten. Die Einstellung der Förderung von Gas-Heizkesseln wird empfohlen, da Brennwertkessel bereits den gesetzlichen Mindeststandard darstellen. Die Förderung konventioneller KWK-Anlagen sollte zugunsten flexibler KWK-Systeme mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme schrittweise reduziert werden.
3. Verbesserung der Informationsvermittlung für Gebäudeeigentümer
Die Informationsvermittlung an Gebäudeeigentümer, insbesondere in den Anfangsphasen der Beratungskette (Erstansprache und Initialberatung), ist unzureichend. Bestehende Kampagnen (BMU, DBU) und das Heizungslabel sind zwar wirksam, müssen aber verstetigt und verstärkt werden. Die Informationsvermittlung sollte vielfältig sein und auf die unterschiedlichen Sanierungsanlässe und Ausgangssituationen der Eigentümer eingehen. Das Umweltbundesamt empfiehlt den Aufbau, die Etablierung und Weiterentwicklung regionaler Beratungsnetzwerke. Eine transparente Heizkostenabrechnung, die den Heizenergieverbrauch der Wohnung mit dem des Gebäudes vergleicht und in die Skala des Energieausweises einordnet, soll die Nutzer besser informieren und zu Energieeinsparungen motivieren. Der Aufbau einer Datenbank aus anonymisierten, energierelevanten Angaben der Energieausweise könnte ein umfassenderes Bild des Gebäudebestands liefern.
VI.Kommunale Wärmeplanung und Wirtschaftliche Aspekte
Kommunen spielen eine wichtige Rolle bei der Wärmewende. Eine integrierte Wärmeplanung hilft, nachhaltige Strategien zur Wärmeversorgung zu entwickeln. Die Gebäude-Klimaabgabe (falls eingeführt) kann auf Informationen zum energetischen Zustand der Gebäude aufbauen. Energetische Gebäudesanierung schafft Arbeitsplätze, vor allem im Handwerk und der Bauindustrie, und wirkt sich positiv auf das Bruttoinlandsprodukt aus. Ein Fokus auf Energieeffizienz führt zu stärkeren positiven wirtschaftlichen Effekten als ein Fokus nur auf erneuerbare Energien.
1. CO2 Bepreisung und staatliche Förderung als Anreize
Der Text betont die Notwendigkeit eines dreigleisigen Ansatzes im Klimaschutz: Fordern, Fördern und Informieren. Die CO2-Bepreisung, hier als Instrument des „forderns“ genannt, soll einen finanziellen Handlungsdruck bei Gebäudeeigentümern schaffen und sie zu Sanierungsmaßnahmen motivieren. Dies wird durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ab 2021 mit zunächst festen Preisen für Emissionszertifikate und später einem Preiskorridor verdeutlicht. Parallel dazu ist die staatliche Förderung („fördern“) von entscheidender Bedeutung, um finanzielle Anreize zu setzen und die Umsetzung von Sanierungen zu erleichtern. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung könnten teilweise zur Entlastung der EEG-Umlage verwendet werden, um die regressive Wirkung einer CO2-Besteuerung abzumildern und einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Der aktuelle Zustand (2019) zeigt, dass fossile Brennstoffe im Vergleich zu erneuerbaren Energien deutlich weniger belastet werden, was den Klimaschutz behindert. Eine Erhöhung des CO2-Preises wird als notwendig erachtet, um die Lenkungswirkung zu verbessern.
2. Förderrichtlinien Kompatibilität mit Klimazielen und Dekarbonisierung
Förderprogramme sollen die Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis 2050 unterstützen. Sie schließen die Lücke zwischen gesetzlichen und angestrebten Zielstandards, fördern die Nachfrage nach neuen Technologien und erleichtern deren Markteinführung. Der Fokus sollte auf Maßnahmen liegen, die die Dekarbonisierung beschleunigen. Die Förderung fossiler Technologien ist nicht mehr zielführend und sollte eingestellt werden. Die Förderung von Hybridheizungen mit steigenden Mindestanteilen an erneuerbaren Energien wird als Übergangslösung genannt. Die Ausstattung von Heizungen mit Messtechnik zur Überwachung der Anlagenfunktion sollte unterstützt werden. Als Zielstandards für zukünftige Förderprogramme werden „Effizienzhaus 55“ für Sanierungen und „Effizienzhaus 40“ für Neubauten vorgeschlagen (sofern diese nicht zu verbindlichen Anforderungen werden). Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sollten nur gefördert werden, wenn sie mit den Klimazielen kompatibel sind und Teil eines umfassenden Sanierungsplans sind.
3. Informationsdefizite und notwendige Maßnahmen zur Verbesserung
Das Dokument identifiziert ein Defizit bei der Informationsvermittlung an Gebäudeeigentümer. Die Erstansprache und Initialberatung werden als unzureichend bewertet, obwohl Ansätze wie die BMU-Klimaschutzkampagne und die DBU-Kampagne existieren. Diese Ansätze sollten verstetigt und verstärkt werden, um mehr Gebäudeeigentümer zu erreichen und in die nächste Phase der Sanierung zu begleiten. Die Informationsvermittlung muss vielfältig sein und den unterschiedlichen Sanierungsanlässen und Ausgangssituationen der Eigentümer gerecht werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt den Aufbau regionaler Beratungsnetzwerke, um die Akteure vor Ort besser zu erreichen und zu unterstützen. Eine verbesserte Transparenz bei Heizkostenabrechnungen wird ebenfalls gefordert, um den Nutzern einen besseren Überblick über ihren Energieverbrauch zu geben.