
Öko-Beschaffung: Leitfaden Bettwaren
Dokumentinformationen
Autor | Dr. Kristin Stechemesser |
Unternehmen | Umweltbundesamt |
Ort | Dessau-Roßlau |
Dokumenttyp | Leitfaden |
Sprache | German |
Format | |
Größe | 1.73 MB |
Zusammenfassung
I.Anforderungen an umweltfreundliche Bettwaren und Bettwäsche gemäß Blauer Engel Textilien DE UZ 154
Dieser Leitfaden beschreibt die Kriterien für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung von Bettwaren und Bettwäsche, basierend auf dem Umweltzeichen Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154, Juli 2017). Er richtet sich an öffentliche Auftraggeber und enthält wichtige Informationen und Empfehlungen zur Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Ein Anbieterfragebogen (erhältlich auf www.beschaffung-info.de) dient als Anlage zum Leistungsverzeichnis und spezifiziert die umweltbezogenen Anforderungen. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien, z.B. bezüglich der Herkunft von Zellulose (nachhaltige Forstwirtschaft, FSC, PEFC), Verwendung von Bio-Baumwolle (Deutsches Bio-Siegel, EU-Bio-Siegel, NOP), Recyclingfasern und der Einhaltung sozialer Standards (GOTS, Fair Wear Foundation, SA 8000) ist entscheidend. Die Erfüllung des Blauen Engels oder eines gleichwertigen Gütezeichens vereinfacht den Nachweis erheblich.
1. Verwendung des Leitfadens und Anbieterfragebogen
Dieser Abschnitt beschreibt die Anwendung des Leitfadens für öffentliche Auftraggeber im Rahmen der öffentlichen Beschaffung. Er betont die Bedeutung der Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Bettwaren und Bettwäsche, verfügbar auf www.beschaffung-info.de, ist ein zentrales Element. Dieser dient als Anlage zum Leistungsverzeichnis und enthält die Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien für die Angebote. Ein Verweis auf den Anbieterfragebogen im Leistungsverzeichnis genügt, um die vergaberechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Einhaltung der im Anbieterfragebogen festgelegten Kriterien ist für die Berücksichtigung der Angebote unerlässlich. Der ausgefüllte Fragebogen inklusive der geforderten Einzelnachweise muss vom Anbieter eingereicht werden. Besitzt das Produkt das Umweltzeichen Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154) oder ein gleichwertiges Gütezeichen, entfallen diese Nachweise. Die Bewertungskriterien im Fragebogen fließen in die Angebotswertung ein. Die klare und vollständige Beschreibung des Auftragsgegenstands ist durch den Verweis auf den Fragebogen gewährleistet. Das Dokument betont die Wichtigkeit der klaren Spezifikation der Anforderungen an die umweltfreundliche Beschaffung von Bettwaren und Bettwäsche.
2. Geltungsbereich und Definition von Textilverbundstoffen
Der Geltungsbereich des Leitfadens konzentriert sich auf Bettwaren und Bettwäsche. Es wird darauf hingewiesen, dass separate Leitfäden für Bekleidungstextilien und Wäsche, textile Bodenbeläge und Polstermöbel existieren. Der Leitfaden definiert Textilverbundstoffe als textile Flächengebilde, die aus Fasern, Garnen oder beidem bestehen, aber nicht gewebt oder gewirkt/gestrickt sind. Ihre Herstellung erfolgt durch Verfahren wie das Übernähen von Fäden oder das Verfestigung von Faservliesen mittels chemischer, mechanischer oder thermoplastischer Prozesse. Filze werden ebenfalls zu den Textilverbundstoffen gezählt. Diese werden für verschiedene Anwendungen eingesetzt, einschließlich Futterstoffen, Dekorationsstoffen, Putztüchern und technischen Artikeln. Die Definition und Abgrenzung der relevanten Textilarten ist wichtig für die korrekte Anwendung des Leitfadens und die klare Bestimmung des Auftragsgegenstands in der öffentlichen Beschaffung. Die Unterscheidung von verschiedenen Textilarten ist essentiell für die korrekte Anwendung der Umweltkriterien.
3. Umweltbezogene Anforderungen Allgemeine Bestimmungen und Nachweise
Dieser Abschnitt behandelt die allgemeinen Bestimmungen für die umweltbezogenen Anforderungen. Nur Untersuchungsberichte von akkreditierten Laboren gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 werden akzeptiert. Auch Zertifizierungen wie EU-Ecolabel, OEKO-TEX, GOTS, das Österreichische Umweltzeichen, IVN BEST, bluesign und Cradle to Cradle werden anerkannt, sofern die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Die Nachweise der Einhaltung der Anforderungen sind essentiell. Die Akzeptanz von verschiedenen Zertifizierungen und Prüfverfahren sorgt für Flexibilität in der Beschaffung, während gleichzeitig hohe Umweltstandards sichergestellt werden sollen. Der Fokus liegt auf der Sicherstellung der Qualität und Glaubwürdigkeit der vorgelegten Nachweise, um die Umweltverträglichkeit der beschafften Produkte zu garantieren. Der Einsatz von anerkannten Standards und Zertifizierungen trägt zur Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote bei.
4. Umweltbezogene Anforderungen Detaillierte Kriterien zu Zellulose Bio Fasern und Recycling
Dieser Teil spezifiziert die Anforderungen an die Herkunft von Zellulose, kontrolliert biologische Anbaustoffe und Recyclingfasern. Für Zellulose-Kunstfasern und Latex-Rohstoffe wird Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (gemäß FAO-Definition) gefordert, nachweisbar durch FSC, PEFC oder gleichwertige Zertifizierungen. Für textile Naturfasern (Bio-Baumwolle, Kapok, Leinen, Hanf, Flachs) ist kontrolliert biologischer Anbau (kbA) gemäß EG-Öko-Verordnung oder NOP notwendig, nachweisbar durch entsprechende Siegel oder Zertifikate (Deutsches Bio-Siegel, EU-Bio-Siegel, NOP). Bei Recyclingfasern muss die Rückverfolgbarkeit des Rezyklatgehalts bis zur Aufarbeitung der Ausgangsstoffe gewährleistet sein. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit der verwendeten Materialien sind zentrale Punkte. Die Einhaltung dieser Kriterien stellt sicher, dass die verwendeten Rohstoffe umweltverträglich gewonnen und verarbeitet werden. Die Verwendung von Bio-Baumwolle und Recyclingmaterialien trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks der Produkte bei.
II.Nachweispflichten und akzeptierte Zertifizierungen
Für den Nachweis der Einhaltung der umweltbezogenen Anforderungen werden neben dem Blauen Engel Textilien (DE-UZ 154) auch andere anerkannte Zertifizierungen wie EU-Ecolabel, OEKO-TEX, GOTS, das Österreichische Umweltzeichen, IVN Best, bluesign system und Cradle to Cradle akzeptiert. Alternativ sind technische Dossiers oder Prüfberichte anerkannter Labore (DIN EN ISO/IEC 17025) möglich. Die Beweislast liegt beim Anbieter. Für Produkte aus Risikoländern (gemäß OECD DAC-Liste) sind zusätzliche Nachweise zu den sozialen Arbeitsbedingungen (ILO Kernarbeitsnormen) erforderlich.
1. Anerkannte Zertifizierungen und Nachweisverfahren
Der Nachweis der Einhaltung der Umweltkriterien kann durch verschiedene Verfahren erbracht werden. Das Umweltzeichen Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154) stellt den einfachsten Nachweis dar. Alternativ werden gleichwertige Gütezeichen akzeptiert. Neben dem Blauen Engel werden auch EU-Ecolabel, OEKO-TEX, GOTS, das Österreichische Umweltzeichen, IVN BEST, bluesign system und Cradle to Cradle anerkannt, sofern die im Leitfaden festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Die Zertifizierungen müssen die Einhaltung aller im Anbieterfragebogen genannten Ausschlusskriterien belegen. Für die jeweilige Anforderung wird eine Liste von akzeptierten Zertifizierungen aufgeführt, welche die notwendigen Nachweise liefern. Die Auswahl der geeigneten Nachweismethoden hängt von den spezifischen Anforderungen und den Möglichkeiten des Anbieters ab. Die Möglichkeit mehrere gleichwertige Zertifizierungen vorweisen zu können, vereinfacht die Nachweispflicht für den Anbieter.
2. Alternative Nachweismethoden und Beweislast
Kann ein Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist weder das geforderte noch ein gleichwertiges Gütezeichen vorlegen, und ist dieser Umstand nicht von ihm zu vertreten, müssen alternative Nachweismethoden akzeptiert werden. Dies beinhaltet z.B. technische Dossiers oder Prüfberichte anerkannter Stellen. Die Beweislast liegt jedoch beim Anbieter, der nachweisen muss, dass die mit der alternativen Methode nachgewiesenen Eigenschaften den spezifischen Anforderungen des Gütezeichens entsprechen. Diese Regelung sorgt für Flexibilität bei der Nachweisführung, ermöglicht aber gleichzeitig die Einhaltung der Umweltstandards. Die Akzeptanz alternativer Nachweismethoden ist wichtig, um auch kleineren Unternehmen oder solchen aus Ländern mit weniger etablierten Zertifizierungssystemen die Teilnahme an der öffentlichen Beschaffung zu ermöglichen. Der Fokus liegt dabei auf der objektiven Bewertung der Nachweisqualität.
3. Nachweise für Produkte aus Risikoländern
Für Produkte aus Risikoländern, definiert durch die OECD DAC-Liste, gelten besondere Anforderungen an den Nachweis der Einhaltung sozialer Standards. Die Zugehörigkeit zu einem Risikoland wird anhand der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuellen OECD DAC-Liste bestimmt. Für diese Produkte müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, um sicherzustellen, dass die Produktion unter fairen und menschenwürdigen Bedingungen erfolgt. Die Berücksichtigung von Risikoländern im Kontext der Nachweispflicht zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Schutz der Menschenrechte in der globalen Lieferkette ab. Die Verwendung der OECD DAC-Liste sorgt für Transparenz und Objektivität bei der Bestimmung der Risikoländer.
III.Spezifische Anforderungen an Materialien und Prozesse
Der Leitfaden legt detaillierte Anforderungen an verschiedene Aspekte der Textilproduktion fest, inklusive der Herkunft von Zellulose (nachhaltige Forstwirtschaft), dem Einsatz von Bio-Baumwolle und Recyclingfasern, sowie Grenzwerten für Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) und den Gehalt an Formaldehyd. Die Anforderungen beziehen sich auf den gesamten Fertigungszyklus, von der Rohstofferzeugung bis zum Endprodukt. Spezifische Prüfverfahren und Normen (z.B. DIN EN ISO 14184-1, ISO 16000, REACH) werden genannt. Die Einhaltung der Industrieeemissionsrichtlinie (2010/75/EU) ist ebenfalls relevant.
1. Anforderungen an Zellulose und Holz
Dieser Abschnitt spezifiziert die Anforderungen an die Herkunft der Zellulose. Zellulose für Zellulose-Kunstfasern und pflanzliche Rohstoffe für die Latex-Herstellung müssen von Holz stammen, das nach den Prinzipien der nachhaltigen Forstwirtschaft gemäß FAO-Definition angebaut wurde. Der Nachweis kann durch das Umweltzeichen Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154), FSC, PEFC oder ein gleichwertiges Gütezeichen erbracht werden. Es ist sicherzustellen, dass kontrolliert biologische Fasern und Produkte nicht mit konventionellen Materialien vermischt werden und keine Kontamination mit unzulässigen Stoffen erfolgt. Die gesamte Verarbeitungskette muss diese Anforderungen erfüllen. Die Nachhaltigkeit der Holzgewinnung ist ein zentraler Aspekt dieser Anforderung. Die Verwendung von zertifiziertem Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft trägt zum Schutz der Wälder und zur Vermeidung von Abholzung bei. Die klare Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Zellulose ist unerlässlich.
2. Anforderungen an textile Naturfasern und Bio Anbau
Die Anforderungen an textile Naturfasern (Baumwolle, Kapok, Leinen, Hanf, Flachs) und andere pflanzliche Rohstoffe (z.B. für Polylactid) legen den Fokus auf kontrolliert biologischen Anbau (kbA). Die Fasern müssen die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) oder des amerikanischen National Organic Programme (NOP) erfüllen. Auch Fasern aus der Umstellungsphase werden akzeptiert, müssen aber entsprechend gekennzeichnet sein. Der Nachweis kann über das Umweltzeichen Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154), das Deutsches Bio-Siegel, das EU-Bio-Siegel, NOP, ein gleichwertiges Gütezeichen, eine Herstellererklärung und ein Zertifikat eines von der IFOAM akkreditierten Zertifizierers erbracht werden. Der Bio-Anbau muss entlang der gesamten Verarbeitungskette gewährleistet sein, um Vermischungen mit konventionellen Fasern und Kontaminationen zu vermeiden. Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO oder GMO) ist ausgeschlossen. Der Fokus auf Bio-Baumwolle und anderen Bio-Fasern unterstreicht den Anspruch an eine umweltfreundliche und nachhaltige Produktion.
3. Anforderungen an Recyclingfasern und Rückverfolgbarkeit
Für Recyclingfasern ist die Rückverfolgbarkeit des Rezyklatgehalts bis zur Aufarbeitung der Ausgangsstoffe zwingend erforderlich. Der Nachweis kann durch das Umweltzeichen Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154), ein gleichwertiges Gütezeichen oder eine unabhängige Zertifizierung der Produktkette erfolgen. Für Recyclingfasern aus Polyamid und Polyester gelten zusätzliche, spezifische Kriterien. Bei Flachs und anderen Bastfasern ist die Verwendung von Wasserrotte nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, die ebenfalls nachgewiesen werden müssen. Die Rückverfolgbarkeit gewährleistet Transparenz und Kontrolle über den gesamten Produktionsprozess. Das Ziel ist die Förderung des Einsatzes von Recyclingmaterialien und die Reduktion des Verbrauchs von neuen Rohstoffen. Der Nachweis der Herkunft und des Rezyklatgehalts ist für die Einhaltung der Umweltkriterien von entscheidender Bedeutung.
4. Anforderungen an Emissionen und den Einsatz von Chemikalien
Der Leitfaden regelt Emissionen in die Luft, insbesondere bei Viskose- und Modalfasern (Grenzwerte für Schwefelverbindungen) und flüchtige organische Verbindungen (VOC) bei der Polyesterproduktion (gemäß Industrieeemissionsrichtlinie (2010/75/EU)). Es werden Grenzwerte für die Emissionen definiert, die eingehalten werden müssen. Für Zusatzmittel in Spinnprozessen (z.B. Tenside) werden Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit gestellt. Der Gehalt an Formaldehyd ist begrenzt. Die Verwendung bestimmter Stoffe ist eingeschränkt oder unterliegt strengen Konzentrationsgrenzwerten. Die Einhaltung der Grenzwerte muss nachgewiesen werden. Diese Anforderungen adressieren die Minimierung der Umweltbelastung durch die Textilproduktion. Die Einhaltung der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung ist relevant.
IV.Soziale Verantwortung in der Textillieferkette
Ein wichtiger Aspekt ist die Gewährleistung sozial verantwortlicher Arbeitsbedingungen. Der Leitfaden betont die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere das Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Zertifizierungen wie GOTS, Fair Wear Foundation und SA 8000 dienen als Nachweis. Die Angaben zu Risikoländern beziehen sich auf die Liste des Development Assistance Committee (DAC) der OECD.
1. Gewährleistung sozial verantwortlicher Arbeitsbedingungen
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Gewährleistung sozial verantwortlicher Arbeitsbedingungen in der Textillieferkette. Der Nachweis kann durch das Umweltzeichen Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154), ein gleichwertiges Gütezeichen, die Mitgliedschaft in der Fair Wear Foundation, eine Zertifizierung nach Global Organic Textile Standard (GOTS), Fairtrade Textile Production oder Social Accountability 8000 (SA 8000) erbracht werden. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist essentiell. Das Verbot von Zwangsarbeit (ILO 29 und 105) schließt alle Formen von unfreiwilliger Arbeit, einschließlich Schuldknechtschaft und Menschenhandel, aus. Die Einhaltung des Mindestalters (ILO 138) und das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO 182) sind weitere wichtige Punkte. Für Produkte aus Risikoländern (gemäß OECD DAC-Liste) ist der Nachweis der Einhaltung dieser Normen besonders wichtig. Die Einhaltung sozialer Standards ist ein wichtiger Bestandteil des Leitfadens, welcher die ethische und verantwortungsvolle Beschaffung von Textilien fördert. Der Fokus liegt auf dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Vermeidung von Ausbeutung entlang der gesamten Lieferkette.