Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Bekleidungstextilien und Wäsche

Öko-Beschaffung: Textil-Leitfaden

Dokumentinformationen

Autor

Dr. Kristin Stechemesser

Schule

Umweltbundesamt

Fachrichtung Umweltwissenschaften/Nachhaltigkeit
Unternehmen

Umweltbundesamt

Ort Dessau-Roßlau
Dokumenttyp Leitfaden
Sprache German
Format | PDF
Größe 1.59 MB

Zusammenfassung

I.Umweltfreundliche Beschaffung von Textilien Anforderungen des Blauen Engels

Dieser Leitfaden beschreibt die Kriterien des Blauen Engels (DE-UZ 154) für umweltfreundliche Textilien. Schwerpunkt liegt auf der öffentlichen Beschaffung und beinhaltet Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien für die Vergabe von Aufträgen. Die Anforderungen beziehen sich auf den gesamten Produktionszyklus, von der nachhaltigen Rohstoffgewinnung (Baumwolle, Zellulose, Wolle, etc., unter Berücksichtigung von FSC und PEFC Zertifizierungen) über die Verarbeitung (Färbeprozesse, Veredelungsprozesse) bis zum Endprodukt. Wichtige Zertifizierungen wie GOTS, Öko-Tex Standard 100, und bluesign werden berücksichtigt. Der Leitfaden spezifiziert Grenzwerte für Schadstoffe wie Formaldehyd, Azo-Farbstoffe und flüchtige organische Verbindungen (VOC). Auch soziale Aspekte, wie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (z.B. Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit) sowie die Herkunft der Materialien aus Risikoländern (OECD DAC-Liste) spielen eine Rolle. Die Verpackung muss ebenfalls umweltfreundliche Kriterien erfüllen (z.B. Recyclinganteil). Der Leitfaden verweist auf relevante Gesetze wie das GWB und die UVgO.

1. Anforderungen an den gesamten Produktionszyklus

Der Leitfaden zum Blauen Engel (DE-UZ 154) für umweltfreundliche Textilien stellt umfassende Anforderungen an den gesamten Produktionszyklus. Von der Rohstoffgewinnung – einschließlich nachhaltiger Forstwirtschaft für Zellulose (mit FSC und PEFC Zertifizierung), kontrolliert biologischer Anbau von Baumwolle, Flachs, Hanf und anderen Naturfasern – bis hin zur Fertigung und Veredelung werden strenge Kriterien definiert. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Schadstoffen und der Einhaltung sozialer Standards. Die Textilindustrie, mit ihren diversen Teilsektoren, wird umfassend betrachtet. Besondere Aufmerksamkeit wird der arbeitsintensiven Konfektionierung, den Färbeprozessen und der Baumwollgewinnung gewidmet, da diese Bereiche oft mit kritischer Berichterstattung über unzureichende Qualitätsstandards, unhaltbare Arbeitsbedingungen und mangelnde Umweltschutzmaßnahmen verbunden sind. Die Einhaltung des GOTS und anderer relevanter Zertifizierungen (z.B. Öko-Tex, bluesign, Cradle to Cradle) ist ein zentraler Aspekt.

2. Verwendung des Leitfadens in der öffentlichen Beschaffung

Der Leitfaden dient öffentlichen Auftraggebern als Hilfestellung zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in der öffentlichen Beschaffung von Bekleidungstextilien und Wäsche. Er enthält wichtige Informationen und Empfehlungen für die Einarbeitung von Umweltkriterien in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Ein beigefügter Anbieterfragebogen (verfügbar unter www.beschaffung-info.de), dient als Anlage zum Leistungsverzeichnis. Dieser Fragebogen spezifiziert Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien für die Auswahl von Lieferanten. Die Einbindung des Fragebogens in das Leistungsverzeichnis ist durch einen klaren Verweis sicherzustellen, um den Anforderungen des Vergaberechts zu genügen und den Auftragsgegenstand eindeutig zu beschreiben. Die Einhaltung der Vorgaben durch den Anbieter muss durch den ausgefüllten Fragebogen und die darin geforderten Nachweise belegt werden. Die Einhaltung der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) und relevanter Gesetze wie dem GWB (§121 Abs. 1 und § 128 Abs. 2) sind unabdingbar.

3. Geltungsbereich und Definitionen wichtiger Begriffe

Der Geltungsbereich des Leitfadens umfasst verschiedene Textilprodukte. Nicht-textile Materialien wie Füllmaterialien und Membranen werden von der Gewichtsberechnung ausgeschlossen. Der Leitfaden definiert wichtige Begriffe wie Textilverbundstoffe (z.B. Filze), die Herstellung davon und wie diese Stoffe unterschieden werden von gewebten oder gestrickten Stoffen. Der Begriff Stoff wird präzise definiert und der Leitfaden behandelt verschiedene Arten von Textilfasern: Naturfasern, chemische Fasern, regenerierte Zellulosefasern und Recyclingfasern. Der Begriff „Umstellung“ wird im Zusammenhang mit dem Übergang von konventionellem zu ökologischem Landbau erklärt und bezieht sich auf die Einhaltung der EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007. Die klare Definition dieser Begriffe sichert die eindeutige und transparente Anwendung der Blauen Engel Kriterien.

4. Umweltbezogene Anforderungen an den Auftragsgegenstand

Dieser Abschnitt detailliert die umweltbezogenen Anforderungen an den Auftragsgegenstand. Nur Untersuchungsberichte von akkreditierten Laboren (DIN EN ISO/IEC 17025) werden akzeptiert. Die Einhaltung von Grenzwerten wird durch Zertifizierungen wie EU-Ecolabel, Öko-Tex, GOTS, IVN Best, bluesign und Cradle to Cradle belegt. Es werden spezifische Anforderungen an die Herkunft der Zellulose (nachhaltige Forstwirtschaft, keine GVO oder GMO) gestellt. Ähnliche strenge Vorgaben gelten für Wolle (Verbot von Mulesing) und andere Keratinfasern. Für Flachs und andere Bastfasern muss die Wasserrotte so erfolgen, dass der CSB deutlich reduziert wird. Bei der Herstellung von Viskosefasern werden Grenzwerte für Emissionen ins Wasser und in die Luft (Schwefelverbindungen, VOC) festgelegt. Farbmittel und Textilhilfsmittel dürfen keine auf der REACH-Kandidatenliste aufgeführten Stoffe enthalten. Für Abwasser werden Grenzwerte für den pH-Wert, die Temperatur, den Kupfer-, Nickel- und Chromgehalt festgelegt. Zusätzlich gibt es Anforderungen an die Verpackung, die den Einsatz von halogenhaltigen Polymeren ausschließt und einen hohen Recyclinganteil (mind. 80%) für Papier/Pappe fordert.

5. Einzelstoffliche Anforderungen und Prüfungen am Endprodukt

Zusätzlich zu den generellen Anforderungen werden einzelstoffliche Anforderungen und Prüfungen am Endprodukt definiert. Der Fokus liegt auf dem Ausschluss bestimmter Stoffe und der Einhaltung von Grenzwerten. Für Recyclingfasern sind jährliche, randomisierte Analysen vorgeschrieben. Der Nachweis der Einhaltung erfolgt durch das Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 154), gleichwertige Gütezeichen, Herstellererklärungen und Prüfberichte gemäß relevanten Normen (z.B. DIN EN 14362, DIN 54231). Es werden Grenzwerte für Azo-Farbstoffe und aromatische Amine festgelegt. Die Bestimmung des Gehalts an freiem und teilweise hydrolisierbarem Formaldehyd ist vorgeschrieben (Grenzwerte für Baby- und Kinderbekleidung sind niedriger). Weitere Prüfungen betreffen die Farbbeständigkeit, insbesondere gegenüber Speichel und Schweiß, und die Funktionserhaltung von wasserabweisenden, flammhemmenden und pflegeleichten Ausrüstungen. Die Prüfmethoden werden teilweise spezifiziert (z.B. DIN EN ISO 14184-1 für Formaldehyd).

6. Soziale Kriterien und Herkunftsnachweis

Neben den ökologischen Aspekten spielt die soziale Verantwortung eine wichtige Rolle. Der Leitfaden legt Wert auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen: Verbot von Zwangsarbeit (ILO 29 und 105) und Kinderarbeit (ILO 138 und 182). Für Produkte aus Risikoländern (definiert durch die OECD DAC-Liste) sind zusätzliche Nachweise erforderlich, um die Einhaltung der sozialen Standards zu belegen. Die SA 8000 Zertifizierung oder gleichwertige Audits von unabhängigen Drittanbietern sind hier relevant. Das Herkunftsland wird anhand der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union) definiert. Die transparente und nachvollziehbare Nachweisführung der Einhaltung aller dieser Kriterien ist fundamental für eine erfolgreiche und nachhaltige Textilbeschaffung.

II.Nachweisführung und Zertifizierungen

Für die Erfüllung der umweltbezogenen Anforderungen sind entsprechende Nachweise erforderlich. Dies können Zertifikate des Blauen Engels, EU-Ecolabel, GOTS, Öko-Tex Standard 100, FSC, PEFC, Herstellererklärungen und Prüfberichte von akkreditierten Laboren (DIN EN ISO/IEC 17025) sein. Die Einhaltung von Grenzwerten für Schadstoffe muss durch Prüfberichte nachgewiesen werden (z.B. DIN EN 14362, DIN 54231 für Azo-Farbstoffe). Für die Herkunft der Rohstoffe (z.B. nachhaltige Forstwirtschaft) sind entsprechende Zertifikate erforderlich. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen muss gegebenenfalls durch Zertifizierungen wie SA 8000 oder gleichwertige Audits nachgewiesen werden.

1. Nachweis der Umweltfreundlichkeit durch Zertifizierungen

Der Nachweis der Einhaltung der im Leitfaden festgelegten Kriterien für umweltfreundliche Textilien erfolgt über verschiedene Zertifizierungen und Nachweise. Das Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 154) bildet den zentralen Referenzpunkt. Gleichwertige Gütezeichen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten werden ebenfalls akzeptiert. Zusätzlich werden Zertifikate wie das EU-Ecolabel, Öko-Tex Standard 100, GOTS (Global Organic Textile Standard), das Österreichische Umweltzeichen, IVN Best, bluesign und Cradle to Cradle anerkannt, sofern die spezifizierten Grenzwerte eingehalten werden. Für die Herkunft der Rohstoffe (z.B. Zellulose aus nachhaltiger Forstwirtschaft) sind FSC- und PEFC-Zertifizierungen relevant. Biologisch erzeugte Fasern müssen die Kriterien der EG-Öko-Verordnung (Nr. 834/2007) oder des amerikanischen NOP (National Organic Program) erfüllen. Auch das Deutsche Bio-Siegel und das EU-Bio-Siegel werden akzeptiert. Die Anerkennung von Produkten "in Umstellung" ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und erfordert eine gesonderte Kennzeichnung.

2. Prüfberichte und Laboranalysen

Ein wichtiger Bestandteil der Nachweisführung sind Prüfberichte von akkreditierten Laboren. Nur Untersuchungsberichte von Laboren mit einer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden akzeptiert. Diese Berichte belegen die Einhaltung der Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe. Für spezifische Substanzen wie Azo-Farbstoffe, aromatische Amine und Dispersionsfarbstoffe sind Prüfungen gemäß DIN EN 14362 und DIN 54231 notwendig. Der Formaldehydgehalt muss nach DIN EN ISO 14184-1 bestimmt werden. Weitere Analysen umfassen die Prüfung der Abbaubarkeit von Substanzen (z.B. Tenside) unter aeroben und anaeroben Bedingungen (Normen wie EN ISO 11734 und OECD 311 sind relevant). Für die Emissionen ins Abwasser (z.B. CSB, Kupfer, Nickel, Chrom) sind Messungen und Prüfberichte der Textilveredelungsanlage notwendig, mit Angabe der Messhäufigkeit. Auch Herstellererklärungen und Bestätigungen von Chemikalienlieferanten oder Textilveredlern sind wichtige Nachweise.

3. Nachweis der Sozialen Verantwortung und Herkunftsnachweise

Der Nachweis der Einhaltung sozialer Standards ist besonders wichtig, insbesondere für Produkte aus Risikoländern. Die Zugehörigkeit zu einem Risikoland wird anhand der OECD DAC-Liste ermittelt. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Verbot von Zwangsarbeit (ILO 29 und 105), Einhaltung des Mindestalters (ILO 138) und Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO 182)) muss nachgewiesen werden. Dies kann durch die SA 8000 Zertifizierung oder gleichwertige Audits durch unabhängige Drittanbieter erfolgen. Die Herkunftsbestimmung der Waren orientiert sich an Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union). Der Nachweis der vollständigen Gewinnung oder Herstellung in einem bestimmten Land oder der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung ist essentiell für die transparente Lieferkette und die Einhaltung aller Vorgaben.

III.Schadstoffgrenzwerte und Emissionsanforderungen

Der Leitfaden legt strenge Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe und Emissionen fest. Dies betrifft unter anderem Formaldehyd, Azo-Farbstoffe, flüchtige organische Verbindungen (VOC), den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) im Abwasser und den Schwefelgehalt der Emissionen bei der Viskosefaserproduktion. Die Anforderungen orientieren sich an Richtlinien wie REACH, CLP und der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU). Die Einhaltung der Grenzwerte muss durch entsprechende Messungen und Prüfberichte nachgewiesen werden.

1. Grenzwerte für Schadstoffe im Endprodukt

Der Leitfaden legt Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe in den fertigen Textilien fest. Besonders kritisch ist der Gehalt an freiem und teilweise hydrolisierbarem Formaldehyd. Hier gelten unterschiedliche Grenzwerte: unter 20 mg/kg für Baby- und Kleinkinderbekleidung (bis 3 Jahre) und unter 75 mg/kg für alle anderen Textilien. Der Nachweis erfolgt durch Messergebnisse gemäß DIN EN ISO 14184-1. Azo-Farbstoffe, die bestimmte aromatische Amine abspalten können, dürfen einen Grenzwert von 20 mg/kg nicht überschreiten. Für genannte Dispersionsfarbstoffe gilt ein Grenzwert von 50 mg/kg (Prüfungen nach DIN EN 14362 und DIN 54231). Zusätzlich sind Farbmittel und Textilhilfsmittel betroffen, die keine auf der REACH-Kandidatenliste aufgeführten Stoffe enthalten dürfen (Konzentration ≤ 0,10 Gewichtsprozent). Ausnahmen von diesen Regeln sind nur unter streng definierten Bedingungen und mit entsprechenden Nachweisen zulässig (z.B. Verunreinigungen in Konzentrationen, die im Sicherheitsdatenblatt nicht angegeben sind; ausgenommen sind auch bestimmte Stoffe bei Verwendung in Gemischen unter Einhaltung spezifischer Kriterien).

2. Emissionsgrenzwerte in der Produktion

Der Leitfaden beinhaltet strenge Emissionsgrenzwerte für verschiedene Produktionsschritte. Bei der Herstellung von Viskosefasern sind die Emissionen ins Wasser zu berücksichtigen. Hierbei darf der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) des Abwassers bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten (150 mg/l für qualifizierte Stichproben, 1,5 mg/l für 2-Stunden-Mischproben). Ausnahmen gelten nur für genehmigte Einleitungen in kommunale Kläranlagen, die die Anforderungen der Richtlinie 91/271/EWG erfüllen. Bei der Produktion von Polyesterfasern und der Polymerisierung von Polyester werden Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) vorgegeben (1,2 g/kg bei PET-Chips, 10,3 g/kg bei Filamentfasern oder 0,2 g/kg erzeugtes Polyesterharz). Auch Ammoniakemissionen beim Pigmentdruck und Beschichten müssen unter 0,6 g NH3/kg Ware bleiben (Luft-Waren-Verhältnis 20 m³/kg Ware). Für Viskose- und Modalfasern werden Grenzwerte für den Schwefelgehalt der Luftemissionen definiert (30 g/kg für Stapelfasern, 40 g/kg für Filamentfasern in Chargenwäsche, 170 g/kg für integrierte Wäsche). Die Einhaltung der TA Luft ist ebenfalls zu beachten.

3. Anforderungen an Zusatzstoffe und Abwasserbehandlung

Spezifische Anforderungen betreffen Zusatzmittel in der Textilproduktion. Bei Zusatzmitteln für Spinnlösungen, Spinnzusatzmitteln und Zubereitungen für das Primärspinnen müssen mindestens 90% (Trockengewicht) leicht biologisch abbaubar, inhärent biologisch abbaubar oder in Abwasserbehandlungsanlagen entfernbar sein. Tenside müssen aerob leicht biologisch abbaubar sein; nichtionische und kationische Tenside zusätzlich auch unter anaeroben Bedingungen. Für Komplexbildner und Weichgriffmittel gelten ähnliche Anforderungen an die aerobe Abbaubarkeit. Die anaerobe Abbaubarkeit muss mindestens 60% betragen (Prüfverfahren: EN ISO 11734, OECD 311 oder gleichwertig). Bei Färbeprozessen mit Metallkomplexfarbstoffen muss ein Mindest-Aufziehgrad erreicht werden (93% für alle Prozesse, 80% für Zellulosefarbstoffe). Die Einhaltung der Grenzwerte für Abwasser muss durch Prüfberichte und Einhaltungserklärungen des Betreibers der Textilveredelungsanlage belegt werden; Alternativ reicht eine Erklärung, dass bestimmte Metallkomplexfarbstoffe nicht verwendet wurden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist unabdingbar für die Einhaltung der Vorgaben zum Umweltschutz.

IV.Soziale Verantwortung und Herkunftsländer

Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, insbesondere das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, ist ein wichtiger Aspekt. Die Herkunft der Textilien aus Risikoländern wird berücksichtigt, wobei die OECD DAC-Liste als Referenz dient. Für Produkte aus Risikoländern sind zusätzliche Nachweise zur Einhaltung der sozialen und ökologischen Standards erforderlich.

1. Soziale Verantwortung und ILO Kernarbeitsnormen

Ein zentraler Aspekt des Leitfadens ist die soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist zwingend vorgeschrieben. Dies umfasst explizit das Verbot von Zwangsarbeit (ILO 29 und 105), die Einhaltung des Mindestalters (ILO 138) und das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO 182). Die beschäftigten Arbeitskräfte dürfen nicht unter 15 Jahre alt sein oder im schulpflichtigen Alter sein, oder das in dem jeweiligen Land geltende Mindestalter für eine Beschäftigung noch nicht erreicht haben. Die höchste dieser Altersstufen ist maßgeblich. Die Nachweise zur Einhaltung dieser Normen sind ein wichtiger Bestandteil der Nachweisführung. Für Produkte aus Risikoländern sind zusätzliche Nachweise zu bringen. Die Einhaltung dieser sozialen Standards ist unerlässlich für eine ethisch vertretbare und nachhaltige Textilproduktion.

2. Herkunftsländer und Risikoländer

Der Leitfaden adressiert explizit die Problematik von Herkunftsländern und deren Einfluss auf die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards. Viele in Deutschland verkaufte Textilprodukte stammen aus asiatischen Ländern, die oft in der Kritik stehen. Die Zugehörigkeit eines Landes zu den sogenannten Risikoländern bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Liste des Development Assistance Committee (DAC) der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Diese Liste dient als Referenz für die Identifizierung von Ländern mit erhöhtem Risiko für Verstöße gegen Arbeits- und Umweltschutzstandards. Für Produkte aus Risikoländern sind zusätzliche Nachweise zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer sozialer und ökologischer Kriterien erforderlich. Das Herkunftsland wird gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union) definiert: entweder das Land der vollständigen Gewinnung oder Herstellung oder das Land der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung. Die transparente Angabe des Herkunftslandes und die damit verbundenen Nachweise sind essentiell für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung.

3. Nachweise für Produkte aus Risikoländern und Zertifizierungen

Für Textilien aus Risikoländern müssen besondere Nachweise erbracht werden, um die Einhaltung der sozialen und ökologischen Standards zu gewährleisten. Diese Nachweise betreffen insbesondere die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die SA 8000 Zertifizierung, die nur von akkreditierten Organisationen durchgeführt werden darf, bietet eine Möglichkeit zum Nachweis der sozialen Verantwortung. Gleichwertige Richtlinien, die von unabhängigen Drittanbietern auditiert werden, sind ebenfalls akzeptabel. Die Transparenz der Lieferkette und die nachvollziehbare Dokumentation der Einhaltung der Standards entlang der gesamten Produktionskette sind entscheidend. Die Verwendung der OECD DAC-Liste dient als Grundlage zur Identifizierung von Risikoländern, deren Produkte einer besonderen Prüfung unterliegen. Die Kombination aus Zertifizierungen, Prüfberichten und Herstellererklärungen ist unabdingbar für eine verantwortungsvolle und nachhaltige öffentliche Beschaffung von Textilien.