
Holz Heizen: Ratgeber & Tipps
Dokumentinformationen
Autor | Anja Behnke |
instructor/editor | Christian Liesegang |
school/university | Umweltbundesamt |
subject/major | Umweltwissenschaften, Forstwirtschaft, Energietechnik |
Unternehmen | Umweltbundesamt |
Ort | Dessau-Roßlau |
Dokumenttyp | Ratgeber |
Sprache | German |
Format | |
Größe | 3.77 MB |
Zusammenfassung
I.Umweltbelastung durch Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen
Die Verbrennung von Holz, insbesondere in kleinen Holzfeuerungsanlagen ohne automatische Regelung, ist nicht treibhausgasneutral. Neben CO2 entstehen schädliche Emissionen wie Methan, Lachgas und Ruß. Auch die Holzernte, der Transport und die Verarbeitung tragen zur Umweltbelastung bei. Der Wald als wichtiger Kohlenstoffspeicher wird durch Holzverbrennung beeinträchtigt. Eine differenzierte Betrachtung der Klimabilanz ist daher unerlässlich. Die Nutzung von Holz für langlebige Produkte ist der direkten Verbrennung vorzuziehen, um den Kohlenstoff länger zu binden und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
1. Unvollständige Verbrennung und Schadstoffemissionen
Die Verbrennung von Holz, besonders von Scheitholz in kleinen Anlagen ohne automatische Regelung, ist nie vollständig. Dies führt zur Entstehung von klima- und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen wie Methan, Lachgas und Ruß. Die Emissionen sind nicht nur ein Problem der Verbrennung selbst, sondern resultieren auch aus der Holzernte, dem Transport und der Verarbeitung. Deutschland speichert 1,26 Milliarden Tonnen Kohlenstoff in seiner Wald-Biomasse, ein Wert, der durch Reduktion des Baumbestandes sinkt. Die Behauptung, Holzverbrennung sei treibhausgasneutral, ist daher zu vereinfacht; eine differenzierte Betrachtung der Klimabilanz ist notwendig. Der Text betont die Bedeutung des Waldes als Kohlenstoffspeicher und die Notwendigkeit nachhaltiger Forstwirtschaft. Die Nutzung von Holz für langlebige Produkte wird als umweltfreundlicher dargestellt, da der im Holz gebundene Kohlenstoff über einen längeren Zeitraum gespeichert bleibt, im Gegensatz zur sofortigen Freisetzung bei der Verbrennung.
2. Der Wald als Kohlenstoffspeicher und die Folgen der Holznutzung
Der Text unterstreicht die vielschichtigen Funktionen des Waldes: Er ist Kohlenstoffspeicher, schützt die Natur und die Artenvielfalt, dient der Erholung und trägt zur Gesundheit bei. Ein steigender Nutzungsdruck auf die Wälder verschärft jedoch Konflikte zwischen diesen verschiedenen Funktionen. Die Aussage, Holzverbrennung ersetze automatisch fossile Brennstoffe und diene dem Klimaschutz, wird als zu kurz gegriffen bezeichnet. Die Broschüre liefert Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung und gibt Tipps für den Umgang mit Holzheizungen (Kleinfeuerungsanlagen). Es wird betont, dass bei der Verbrennung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen ein möglichst hoher Wirkungsgrad und eine möglichst schadstoffarme Verbrennung angestrebt werden sollten. Dies erfordert die Verwendung von gut aufbereitetem und getrocknetem Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft und eine moderne, effiziente und emissionsarme Feuerstätte.
3. Alternativen zur Holzverbrennung und nachhaltige Holznutzung
Als Alternative zur direkten Verbrennung wird die Verwendung von Holz für langlebige Produkte wie Möbel empfohlen. Dadurch wird der im Holz gebundene Kohlenstoff über Jahre bis Jahrzehnte gespeichert, und der Einsatz von Erdöl kann reduziert werden. Die direkte Verbrennung setzt den Kohlenstoff hingegen sofort als CO2 frei. Der Text vergleicht die Verbrennung von Holz mit dem Einsatz fossiler Brennstoffe, wobei die Umweltbelastung der Holzverbrennung im Kontext von nachhaltiger Forstwirtschaft und der Rolle des Waldes als Kohlenstoffspeicher betrachtet wird. Der Fokus liegt auf der Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Holznutzung und der Berücksichtigung der gesamten Umweltbilanz.
II.Gesundheitliche Risiken durch Schadstoffemissionen
Unvollständige Holzverbrennung führt zur Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe wie Feinstaub, Kohlenmonoxid, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), sowie Stickstoff- und Schwefeloxide und Salzsäure. Feinstaub kann zu Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Problemen und Krebs führen. Die Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe (z.B. lackiertes Holz) kann sogar hochgiftige Dioxine und Furane freisetzen. Die Konzentration der Schadstoffe und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Ofenart, die Brennstoffqualität und die Verbrennungsbedingungen. Gerüche aus Holzfeuerungsanlagen deuten oft auf erhöhte Schadstoffemissionen hin. Ein direkter Vergleich der Gesundheitsgefährdung von Feinstaub aus Holzverbrennung und Dieselruß ist aufgrund fehlender Studien schwierig, aber die WHO stuft beides als schädlich ein.
1. Feinstaub und seine gesundheitlichen Auswirkungen
Unvollständige Holzverbrennung führt zur Freisetzung von Feinstaub, der zu über 90% der Staubbelastung beiträgt. Diese winzigen, unsichtbaren Partikel dringen tief in die Lunge ein und gefährden die Gesundheit. Mögliche Folgen sind Bronchitis, verstärkte asthmatische Anfälle und Belastungen des Herz-Kreislauf-Systems. Feinstaub wird als krebserregend eingestuft und steht im Verdacht, Diabetes Typ 2 zu fördern. Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Die gesundheitlichen Risiken hängen stark von der Feinstaubkonzentration ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie der Ofenart, der Brennstoffqualität und den Verbrennungsbedingungen abhängt. Feinstaub ist, im Gegensatz zu manchen anderen Schadstoffen, geruchlos und somit unsichtbar, was die Gefährdung erhöht.
2. Weitere Schadstoffe und ihre Gefahren
Neben Feinstaub entstehen bei unvollständiger Verbrennung weitere organische Verbindungen, oft mit unangenehmen Gerüchen. Dazu gehören krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die sich in Asche und Abluft finden. Die Verwendung nicht erlaubter Brennstoffe, wie mit Holzschutzmitteln oder Lack behandeltes Holz, kann sogar hochgiftige Dioxine und Furane (Seveso-Gifte) erzeugen. Auch das Verbrennen von Papier, Pappe und Plastik ist verboten und führt zu hohen Emissionen gesundheitsschädlicher Stoffe. Kohlenmonoxid ist ein weiteres gefährliches, geruchloses Produkt unvollständiger Verbrennung. Der Text betont die Notwendigkeit, die Verbrennung möglichst schadstoffarm zu gestalten, und weist auf die Gefahren hin, die von unsachgemäßem Umgang mit Holzfeuerungsanlagen ausgehen.
3. Ultrafeine Partikel UFP und gesundheitliche Risiken
Die Messung von ultrafeinen Partikeln (UFP) mit einem Durchmesser unter 100 Nanometern ist erst seit Kurzem möglich. Es fehlen daher noch umfassende toxikologische und epidemiologische Studien, um deren gesundheitliche Wirkung im Vergleich zu größeren Partikeln genau zu beurteilen. Ungeklärt ist, inwieweit sich UFP an größeren Partikeln anhaften und deren Schädlichkeit beeinflussen. Trotzdem würde eine Fokussierung nur auf Feinstaub (PM10 oder PM2,5) die gesundheitlichen Auswirkungen von UFP vernachlässigen. UFP können aufgrund ihrer geringen Größe tief in die Lungenbläschen und das Herz-Kreislaufsystem eindringen und dort lungenschädliche Stoffe wie Metalle, PAKs oder Endotoxine anhaften. Es lässt sich kein pauschaler Sicherheitsabstand zu Holzöfen angeben, da das Risiko von der Schadstoffkonzentration abhängt, die wiederum von verschiedenen Faktoren bestimmt wird. Verbrennungsgerüche können oft ein Hinweis auf erhöhte Schadstoffkonzentrationen sein.
4. Vergleich Feinstaub aus Holzverbrennung und Dieselruß
Experimentelle Schwierigkeiten erschweren den direkten Vergleich der gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub aus verschiedenen Quellen. Es gibt keine Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass Feinstaub aus der häuslichen Holzverbrennung weniger schädlich wäre als Feinstaub aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Die WHO und weitere Autoren sehen keine Unterschiede in der Schädlichkeit. Der Text unterstreicht die Notwendigkeit, die gesundheitlichen Risiken der Holzverbrennung ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung zu ergreifen.
III.Minimierung von Emissionen und Optimierung der Holzverbrennung
Um Schadstoffemissionen zu minimieren, sollte gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in modernen, effizienten und emissionsarmen Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden. Ein hoher Wirkungsgrad ist dabei entscheidend. Das Holz sollte einen niedrigen Wassergehalt (15-20%) aufweisen. Die richtige Anheizmethode (von oben) und die richtige Brennstoffmenge sind ebenfalls wichtig. Regelmäßige Wartung und Überprüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger sind unerlässlich, um die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImSchV zu gewährleisten. Der Einsatz von Brennwerttechnik kann die Effizienz weiter steigern. Die Lagerung des Brennholzes muss trocken und gut belüftet erfolgen.
1. Voraussetzungen für eine emissionsarme Verbrennung
Um Emissionen bei der Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen zu minimieren, ist ein hoher Wirkungsgrad und eine möglichst schadstoffarme Verbrennung anzustreben. Dafür ist gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft unerlässlich. Die Verwendung einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte ist ebenso wichtig. Der Text betont die Notwendigkeit, den Wassergehalt des Holzes auf 15-20% zu reduzieren, um eine optimale Verbrennung zu gewährleisten. Frisch geschlagenes Holz hat einen deutlich höheren Wassergehalt (45-60%). Die richtige Lagerung des Brennholzes, geschützt vor Bodenfeuchtigkeit, ist ebenfalls entscheidend. Gespaltenes Holz trocknet schneller und verbrennt besser. Beim Kauf von Brennholz sollte der Wassergehalt vom Händler bestätigt werden.
2. Moderne Anlagentechnik und Brennwerttechnik
Die Industrie hat in den letzten Jahren moderne Anlagen mit komfortabler Steuerung, guter Wärmeausnutzung, geringem Brennstoffverbrauch und niedrigem Emissionsverhalten entwickelt. Viele alte Anlagen verursachen jedoch unverhältnismäßig hohe Emissionen. Beim Kauf einer neuen Anlage ist die richtige Dimensionierung (Nennwärmeleistung in kW) entscheidend, wobei eine Energieberatung empfohlen wird. Die Brennwerttechnik, die bei Gasfeuerungen bereits Standard ist, setzt sich auch bei Holzfeuerungen zunehmend durch. Bei Brennwertgeräten wird der Wasserdampf im Abgas abgekühlt, und die entstehende Kondensationsenergie kann genutzt werden, was zu einer Effizienzsteigerung führt. Auch die richtige Anheizmethode, in den meisten Fällen das Anheizen von oben, beeinflusst den Emissionsausstoß.
3. Richtiges Heizen und Umgang mit der Anlage
Der Text beschreibt zwei Anheizmethoden für Scheitholzöfen und empfiehlt, die Anweisungen in der Bedienungsanleitung zu befolgen. Das Anheizen von oben wird in den meisten Fällen als emissionsärmere Variante dargestellt. Der Ofen sollte nicht zu voll gepackt werden, sondern es sollten lieber häufiger kleinere Mengen Holz nachgelegt werden. Die Holzmenge sollte der Bedienungsanleitung entsprechen; moderne Öfen im einstelligen kW-Bereich benötigen meist nur wenige Holzstücke. Bei Problemen mit der Anlage sollte die Größe des Brennstoffs, seine Menge und Qualität (Holzfeuchtigkeit) sowie die Luftzufuhr von Fachpersonal überprüft werden. Die Anlagenbaufirma, die Installationsfirma, der Hersteller oder der Schornsteinfeger können dabei helfen.
IV. BImSchV
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt die Errichtung und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen. Sie legt Grenzwerte für den Schadstoffausstoß fest und schreibt regelmäßige Überprüfungen durch den Schornsteinfeger vor. Alte Anlagen müssen oft saniert werden, um die neuen Grenzwerte einzuhalten. Für handbeschickte Heizkessel sind regelmäßige Messungen des Schadstoffausstoßes durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben. Die Verwendung zugelassener Brennstoffe (Holzpellets, Holzbriketts, trockenes Scheitholz) ist entscheidend. Nicht zugelassene Brennstoffe wie Papierbriketts oder Kaffeebriketts dürfen nicht verwendet werden.
1. Die 1. BImSchV und ihre Relevanz für Kleinfeuerungsanlagen
Die wichtigste rechtliche Grundlage für kleine Holzfeuerungsanlagen ist die 1. Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Sie regelt Errichtung und Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen, darunter auch Holzfeuerungen in privaten Haushalten. Die Neufassung von März 2010 beinhaltet Anforderungen an die Brennstoffe, Grenzwerte für den Schadstoffausstoß, Überwachungsvorgaben und eine Sanierungsregelung für bestehende Anlagen. Die Verordnung legt fest, welche Brennstoffe verwendet werden dürfen und definiert Grenzwerte für Emissionen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird durch regelmäßige Kontrollen und Messungen durch den Schornsteinfeger überwacht. Bei Überschreitung der Grenzwerte drohen Maßnahmen, und es können kostspielige Nachmessungen erforderlich werden.
2. Überprüfungen durch den Schornsteinfeger und gesetzliche Vorgaben
Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) schreibt regelmäßige Feuerstättenschauen zur Überprüfung der Betriebssicherheit der Anlage vor. Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) legt die Häufigkeit der Schornsteinkehrungen und -überprüfungen fest. Der Schornsteinfeger kontrolliert den ordnungsgemäßen technischen Zustand des Ofens und des Brennstofflagers, einschließlich der Brennstofffeuchte. Bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder beim Besitzerwechsel ist innerhalb eines Jahres eine Beratung durch den Schornsteinfeger zum sachgerechten Umgang mit der Anlage, geeigneten Brennstoffen und richtiger Brennstofflagerung vorgeschrieben. Diese Beratung erfolgt meist im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten. Die regelmäßige Überprüfung durch den Schornsteinfeger hilft, die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImSchV zu gewährleisten und die Umweltbelastung zu reduzieren.
3. Zulässige Brennstoffe und Grenzwerte
Für die in der 1. BImSchV genannten Brennstoffe (Holzbriketts, Pellets, Scheitholz) gelten spezifische Anforderungen. In handbeschickten Anlagen dürfen diese nur in lufttrockenem Zustand (max. 25% Feuchtegehalt) verwendet werden. Die Verbrennung anderer Brennstoffe ist ohne Genehmigung verboten. Die Verwendung von Spanplatten und lackiertem Holz ist nicht erlaubt. Für Anlagen zur Raumheizung gelten bei der Typprüfung Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub, sowie Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad. Der Hersteller stellt eine Bescheinigung über die Einhaltung der Grenzwerte aus, die dem Schornsteinfeger vorgelegt werden muss. Es gibt zwei Grenzwertstufen, eine für Anlagen ab 2010 und eine strengere Stufe 2 für Anlagen ab 2015.
4. Anforderungen an alte Öfen und Heizkessel
Alte Einzelraumfeuerungsanlagen stoßen oft sehr viele Schadstoffe aus. Um die Verbraucher nicht zu stark zu belasten, gelten für diese lange Übergangsfristen bis 2015-2025, je nach Herstellungsdatum. Auch danach müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Heizkessel, die meist als Hauptheizung dienen und länger in Betrieb sind, unterliegen ebenfalls den Grenzwerten der 1. BImSchV. Die Grenzwerte für Heizkessel werden alle zwei Jahre durch Schornsteinfegermessungen überwacht, eine Neuerung im Vergleich zur früheren einmaligem Messung nach der Inbetriebnahme. Auch für bestehende Heizkessel gelten Übergangsfristen, nach deren Ablauf die Grenzwerte der Stufe 1 einzuhalten sind.
5. Verbotene Brennstoffe
Papierbriketts sind verboten, da sie verschiedene Verunreinigungen enthalten können, die die Schadstoffbildung erhöhen. Die Anlagen sind nicht für die Verbrennung von Papierbriketts ausgelegt, was zu hohen Emissionen und Schäden an der Anlage führen kann. Auch Kaffeebriketts und andere nicht-holzartige Brennstoffe sind nicht zugelassen und können zu höheren Emissionen und Verschleiß führen. Der Text betont die Notwendigkeit, nur zugelassene Brennstoffe zu verwenden und die Anweisungen des Herstellers und des Schornsteinfegers zu befolgen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und den Schutz der Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.
V.Empfehlungen des Umweltbundesamtes UBA
Das UBA rät von der Holzverbrennung in kleinen Feuerungsanlagen ab, da Holz eine begrenzte Ressource ist und klimafreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen und Solarthermie verfügbar sind. Vor der Entscheidung für ein Heizsystem sollte der Energiebedarf des Hauses durch Wärmedämmmaßnahmen gesenkt werden. Der Schutz des Waldes als Kohlenstoffspeicher sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
1. Ablehnung der Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen
Das Umweltbundesamt (UBA) rät von der Verbrennung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen ab. Dies begründet sich in der Begrenztheit der Ressource Holz, die besser für langlebige Gebrauchsgüter wie Häuser oder Möbel verwendet werden sollte. Das UBA verweist auf klima- und umweltfreundlichere Alternativen zur Raumheizung, wie Wärmepumpen und Solarthermie. Vor der Entscheidung für ein Heizsystem empfiehlt das UBA, den Energiebedarf des Hauses durch Wärmedämmmaßnahmen zu senken. Die Verbrennung von Holz, besonders von Scheitholz in kleinen Anlagen ohne automatische Regelung, ist laut UBA nicht vollständig und führt neben CO2 auch zu Emissionen von klimaschädlichem Methan und Lachgas sowie Ruß. Diese Empfehlung berücksichtigt die gesamte Umweltbilanz und den Verlust des Kohlenstoffspeichers im Wald.
2. Nachhaltige Alternativen und Energieeinsparung
Das UBA hebt die Notwendigkeit hervor, klimafreundlichere Alternativen zur Raumheizung zu nutzen. Wärmepumpen und Solarthermie werden explizit als Beispiele genannt. Die Empfehlung des UBA beinhaltet auch die Senkung des Energiebedarfs des Hauses durch Wärmedämmmaßnahmen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um den Bedarf an Heizenergie und damit auch die Emissionen zu reduzieren. Der Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Betrachtung des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung. Die stoffliche Nutzung von Holz in langlebigen Produkten wird als sinnvoller und umweltverträglicher dargestellt im Vergleich zur Verbrennung. Der Verlust des Kohlenstoffspeichers im Wald durch Abholzung wird ebenfalls als wichtiger Faktor in der Entscheidungsfindung genannt.