
Landtags-Eröffnungssitzung 22.04.1845
Dokumentinformationen
Sprache | German |
Seitenanzahl | 90 |
Format | |
Größe | 2.32 MB |
Zusammenfassung
I.Revision des Adelsregisters
Eine Mehrheit von 22 Kirchspielen sprach sich dafür aus, den Baron-Rönne-Fall unangetastet zu lassen, ohne jedoch dadurch irgendwelche günstigen Schlussfolgerungen für sein Handeln zu ziehen.
II.Genealogenkommission
Die Beschwerde gegen die Genealogenkommission wurde abgelehnt, da sie den Vertrauensprinzipien widersprach und die Mehrheit gegen sie stimmte.
Genealogenkommission
III.Finanzen und Renteiverwaltung
Die Renteiverwaltung wurde entlastet und die jährliche Unterstützung für den Adel auf 400 Rubel festgesetzt. Ein Fonds zur Versorgung bedürftiger Mitglieder wurde eingerichtet, ebenso eine Beihilfe für Obersekretäre.
IV.Ritterschaftsausschuss
Der Ritterschaftsausschuss wurde beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um das Erbpfand seit 1827 zu unterstützen.
V.Gerichtsbarkeit
Der Ausschuss wurde angewiesen, die Auslegung eines Regierungsbefehls zu vertreten, der die Beschränkung der Forderung auf Abgaben und Kornlager bei Abzug eines Bauern aus seiner Gemeinde betraf.
VI.Bauernangelegenheiten
Der Ausschuss wurde beauftragt, die Umsetzung der Bauernordnung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Bestimmungen über Respittage nicht missbraucht werden.
VII.Infrastruktur
Eine Kommission wurde eingesetzt, um einen Plan zur kostengünstigeren und genaueren Festlegung der Prästandenausgaben zu erarbeiten.
Infrastruktur
Güterverarrendierung:
Die künftigen Arrendatoren der Ritterschaftsgüter sollen vertraglich verpflichtet werden, die Einführung der Zinspachten auf Grundlage des von der Ritterschaftskommission berechneten relativen Geldwerts des Gesindes zu übernehmen. Zudem sollen sie eine Knechtswirtschaft in den Höfen mit selbst anzuschaffenden Betriebsinventarien einrichten. Nach dem Vorbild des Arrendeverhältnisses für Abaushof sollen sie dies innerhalb einer Frist von drei Jahren einschließlich der zwölf Arrendejahre abschließen.
Abbauhöfe und Bauern:
Die nach den gegenwärtigen Abbauhöfschen Zinspachtkontrakten gewährte lebenslange Dauer des Vertrags für Zinspachtinhaber mit Begebung des Kündigungsrechts durch die Kommission wurde bestätigt. Dieser Grundsatz soll auch bei künftigen Vertragsabschlüssen mit den Bauern angewendet werden.
Bau einer Wassermühle:
Die Ritterschaftskommission kann auf den Ritterschaftsgütern gegen die Gewährung mehrerer Freijahre den Bau einer Wassermühle auf Kosten des Unternehmers genehmigen. Die Bedingungen des Unternehmers sind jedoch mit der Stellungnahme der Kommission dem Land zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
VIII.Bildung
Der Ritterschaft dankte dem Kuratorium der Parochialschule für ihre Bemühungen und erkannte die ermutigenden Ergebnisse der Einrichtung an.
IX.Forstwirtschaft
Die Einstellung von qualifizierten Förstern wurde beschlossen, wobei Adelige Vorrang vor Nichtadeligen haben sollten.